19.09.2024

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Änderungen ab 1. Oktober "Stunden der Stille": Was man nicht tun sollte, Strafe für Verstöße


Die griechische Polizei kündigte eine Änderung an ab 1. Oktober sog ruhige Zeitdas sowohl nachts als auch tagsüber verfügbar ist. Die letzte Periode ist den Lesern eher durch das spanische Wort „Siesta“ bekannt.

Gemäß Polizeiverordnung Nr. 3 von 1996 gelten mittags und nachts folgende Ruhezeiten:

  • Während der Sommersaison von 15:00 bis 17:30 Uhr und von 23:00 bis 07:00 Uhr.
  • Während der Wintersaison von 15:30 bis 17:30 Uhr und von 22:00 bis 07:30 Uhr.

Das sieht das Gesetz vor „Ein Verstoß gegen die Präsidialerlasse, Absatz 1, Absatz a, von Artikel 12 des Gesetzes 1481/1984 und die Polizeivorschriften 3 εδάφιο β΄ desselben Artikels wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu fünf Monaten bestraft bis einhundertfünfzig tägliche Einheiten (Der Betrag jeder Tageseinheit darf nicht weniger als 1 Euro und nicht mehr als 100 Euro betragen).

Wie Sie wissen, gibt es in Griechenland, wie auch in anderen südlichen Ländern, am Nachmittag nach dem Mittagessen Stunden, in denen dies der Fall ist es ist verboten, Lärm zu machen, sog Zeit der Stillebesser bekannt als Siesta, und in Griechenland ist es mesimEri (μεσημέρι).

Und wenn hier bei Nacht alles klar ist, dann sind Besucher, die diese Regel nicht gewohnt sind, zunächst ratlos. Dies ist jedoch eine ziemlich strenge Regel und ein Verstoß dagegen stellt einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung dar und wird mit einer Geldstrafe geahndet.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Anwohner tagsüber auf Verstöße gegen diese Regel reagieren schmerzhafter als bei einem ähnlichen Verstoß in der Nacht. Das liegt vor allem daran, dass viele Einheimische nachts ins Nachtleben aufbrechen und oft mit Lärm und Musik zurückkehren. Und obwohl sich dieser Lebensrhythmus in den letzten Jahren zu ändern beginnt, besteht keine Notwendigkeit, die Geduld der Griechen auf die Probe zu stellen und tagsüber Lärm zu machen …

Ab dem 1. April ändert sich der Zeitplan für „Stille Stunden“.

Was ist verboten:

  • Arbeit oder andere Aktivität, die Lärm verursacht. In Ausnahmefällen äußerster und unaufschiebbarer Notwendigkeit, Sondergenehmigung des Leiters der zuständigen Polizeidienststelle Die Durchführung von Arbeiten, insbesondere im Sinne der Gemeinnützigkeit, die die Stille stören, kann zulässig sein.
  • Der Betrieb von Musikinstrumenten oder Radios, Tonbandgeräten oder Fernsehern mit hoher Lautstärke, Geschrei, Feiern und andere laute Veranstaltungen in einem Wohnhaus oder anderen privaten Räumlichkeiten.
  • Singen, Musikinstrumente benutzen, Radios, Tonbandgeräte und Fernsehbildschirme bedienen auf Straßen, Plätzen und allgemein an öffentlichen Plätzen in Wohngebieten, sowie im öffentlichen Nahverkehr.
  • Laute Spielveranstaltungen in Cafés, Billardzimmern und anderen öffentlichen Einrichtungen, einschließlich Geschrei und lauter Stimmen von Besuchern dieser Einrichtungen.
  • Laute Gespräche und Auseinandersetzungen auf Parkplätzen (Busse, Taxis etc.), Be- und Entladen von Gütern in/aus LKWs, die Lärm erzeugen, sowie lauter Motorbetrieb eines nicht fahrenden Fahrzeugs.
  • Die Verwendung von Sirenen, Hupen und anderen akustischen Warngeräten oder Sicherheitssystemen, wenn kein Grund für deren Verwendung besteht, sowie die Verwendung dieser Geräte zum Testen ihrer Funktion.

Die öffentlichen Ruhezeiten im Winter beginnen am 1. Oktober und enden am 31. März. Im Sommer dauern die Ruhezeiten vom 1. April bis zum 30. September.



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