05.10.2024

Athen Nachrichten

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Weihnachts-Einmalgeld: 930.000 Geringverdiener bleiben übrig "beiseite"


Die außerordentliche Leistung, die bis zum 20. Dezember 2024 gezahlt wird, wird rund 1,9 Millionen Bürger abdecken.

Bemerkenswert ist jedoch, dass Geringverdiener, deren Grundrente im Jahr 2025 700 Euro nicht übersteigt, „im Abseits“ blieben, was bei Gewerkschaftsaktivisten heftige Reaktionen hervorrief. Zum ersten Mal in den letzten Jahren Es gab keine spezifische Bestimmung, die im Jahr 2024 mindestens 150 € pro Begünstigten mit geringem Einkommen bereitstellen würde.

Die Liste der Empfänger staatlicher Einmalhilfen (die in der Regel am Jahresende gewährt werden) umfasst etwa 1,9 Millionen Bürger, darunter Rentner, Familien mit Kindern, Behinderte, nicht versicherte ältere Menschen und Tausende anderer schutzbedürftiger Kategorien von Bürgern. Die Entscheidung über eine Notsteuer auf Ölraffinerien in Höhe von 243 Millionen Euro ermöglichte die Gewährung einer Notleistung fünf Kategorien von Begünstigten kurz vor Weihnachten:

1) 700.000 Rentner mit persönlicher Differenz (Das Konzept „προσωπική διαφορά“ ist die Differenz zwischen der Rente, die ein Bürger nach den alten Regeln erhält, und der Rente, die er nach den neuen, durch das Katrougalos-Gesetz festgelegten Regeln erhalten würde. Ist die Rente nach der alten Regelung höher als nach der neuen, so nennt man diesen Unterschied „προσωπική διαφορά“. Bei künftigen Rentenerhöhungen wird sich dieser Unterschied schrittweise verringern, bis er ganz verschwindet. erhält eine außerordentliche finanzielle Unterstützung in Höhe von 100 bis 200 Euro wie folgt:

  • Wer einen Grundrentenbetrag von bis zu 700 Euro bezieht, erhält eine Unterstützung in Höhe von 200 Euro.
  • Wer einen Grundrentenbetrag zwischen 700,1 und 1100 Euro bezieht, erhält eine Unterstützung in Höhe von 150 Euro.
  • Für diejenigen, die einen Grundrentenbetrag von 1100,1 bis 1600 Euro beziehen, beträgt die Unterstützungshöhe 100 Euro.

2) 767.000 Kindergeldempfänger GEWAHRSAM wird einen zusätzlichen Teil davon erhalten.

3) 220.000 Empfänger von OPECA-Behindertenleistungen sowie anderen e-EFKA-Behindertenleistungen erhalten eine Unterstützung in Höhe von 200 Euro.

4) 35.000 nicht versicherte Begünstigte der entsprechenden OPECA-Leistung erhalten zusätzlich eine Unterstützung in Höhe von 200 Euro.

5) 205.000 Begünstigte des garantierten Mindesteinkommens erhalten im Dezember zusätzliche 50 % ihrer monatlichen Leistung.



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