27.07.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Preise für Covid-19-Tests steigen durch Regierungsbeschluss

Die Regierung hat offenbar entschieden, dass Bürger, die auf gesetzlicher Ebene gezwungen sind, Expresstests auf Coronavirus durchzuführen, bereits daran gewöhnt sind, in Apotheken für Tests zu bezahlen, und beschlossen, zusätzlich 6 % Mehrwertsteuer auf Tests zu erheben.

Dies ist eine sehr originelle Entscheidung, die in einer Zeit getroffen wurde, in der die Preise für Lebensmittel, Energie, Medikamente und lebenswichtige Güter in die Höhe geschossen sind.

Laut ADSE-Rundschreiben und auf Initiative der Regierung sehen die Bürger fortan erhöhte Preise in Apotheken für Express- und Schnelltests sowie PCR in Apotheken. Denken Sie daran, dass es seit Beginn der Pandemie bis jetzt keinen Steuersatz für diese Produkte gab und die Regierung anscheinend beschlossen hat, etwas mehr Geld damit zu verdienen.

Diese Preiserhöhungen belasten ungeimpfte Arbeitnehmer in vielen Kategorien direkt, die sich weiterhin auf eigene Kosten einem wöchentlichen Schnelltest unterziehen müssen, und mit dem jüngsten Anstieg von Atemwegsinfektionen ist die Nachfrage nach Selbsttests gestiegen.

Laut dem AADE-Rundschreiben:

  1. Mit dem Rundschreiben E.2002/2020 wurde der Gouverneur von AADE über die Bestimmungen von Artikel 73 des Gesetzes 4764/2020 informiert, mit dem ein neuer Absatz 1A zu Artikel 21 des Mehrwertsteuergesetzbuchs (Gesetz 2859/2000) hinzugefügt und für die Anwendung vorgesehen wurde eines Mehrwertsteuersatzes von Null auf die Einfuhr und Lieferung von Waren, die in direktem Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung von Covid-19 stehen (Impfstoffe und In-vitro-Diagnostika). Derselbe Satz gilt für Dienstleistungen, die in engem Zusammenhang mit den im vorstehenden Unterabsatz genannten Waren stehen.
  2. Mit diesen Bestimmungen hat unser Land die den Mitgliedstaaten gebotene Gelegenheit genutzt, den Nullsatz gemäß dem neuen Artikel 129a der Richtlinie 2006/112/EG, eingeführt durch Artikel, auf verschiedene Covid-19-bezogene Waren und damit verbundene Dienstleistungen anzuwenden 1 der Richtlinie (EU) 2020/2020.
  3. Die vorstehenden Bestimmungen von Artikel 21 Absatz 1A des Mehrwertsteuergesetzbuchs, die am 23.12.2020 in Kraft getreten sind, galten bis zum 31.12.2022, wie ausdrücklich in den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften vorgesehen (Richtlinie (EU) 2020/ 2020). Damit wird nach Ablauf der vorstehenden Bestimmungen klargestellt, dass diese Lieferungen und Leistungen dem jeweils geltenden Mehrwertsteuersatz nach Maßgabe der Bestimmungen des § 21 UStG i.V.m. Anhang III unterliegen.
  4. Insbesondere und im Hinblick auf:
    1. SARS-CoV-Impfstoffe der Kategorie 3002 zur Anwendung beim Menschen
    2. Expressdiagnostische Tests,
    3. PCR-Diagnosetests,
    4. Schnelltests, Antikörpertests und andere diagnostische Tests auf Covid-19 HS 3822 für Menschen, die für die Bekämpfung der Pandemie unverzichtbare Güter sind, unterliegen einem Mindestumsatzsteuersatz (6 % superermäßigter Satz), was es erleichtert medizinischen Fachkräften den Zugang zu diesen Gütern und der Bevölkerung des Landes als Ganzes, um das Virus zu bekämpfen und seine Ausbreitung zu verhindern, ohne zeitliche Beschränkungen für ihre Verwendung.
  5. Für den Fall, dass Apotheken, die sich zur Bequemlichkeit der Verbraucher auch zur Durchführung von Tests verpflichten, bei der Lieferung von Schnelldiagnostiktests an Verbraucher den Steuerwert des zugrunde liegenden Umsatzes, nämlich der Lieferung des Schnelldiagnostik, erhöhen Test und unterliegen daher dem gleichen Mehrwertsteuersatz von 6%. In jedem Fall ist die Durchführung diagnostischer Tests auf das Coronavirus Covid-19 durch private diagnostische Labors gemäß Dekret 84/2001 oder durch andere Einrichtungen der primären Gesundheitsversorgung unabhängig von der verwendeten Methode (Schnelltest oder PCR) von der Mehrwertsteuer befreit in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 22, Absatz. 1(e) des Mehrwertsteuergesetzes ohne das Recht, die auf die entsprechenden Vorleistungen erhobene Mehrwertsteuer abzuziehen.

Natürlich sind 6% nicht so viel, aber multiplizieren wir diese Zahl mit mindestens einer Million Menschen, die jede Woche 5-10 Euro aus eigener Tasche für diesen Test bezahlen, und das Ergebnis wird sein nichtvernüftiger Betrag.



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