02.05.2024

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Marktpass: Verwendungszweck, Begünstigte und Personen, die ohne Leistungen bleiben

„Nicht mehr weit“ ist der Start einer neuen staatlichen Hilfe – der digitalen Produktkarte „MarketPass“, die voraussichtlich am 20. Februar Premiere feiert.

Es gibt einen Countdown bis zur Einführung von MarketPass, einer Karte, von der die Regierung sagt, dass sie Haushalten inmitten steigender Lebensmittelpreise in Supermärkten eine „Verschnaufpause“ bieten wird. Er „erstattet“ dem Eigentümer 10 % der monatlichen Ausgaben des Sektors, bis zu dem für jede Gruppe vorgesehenen Höchstbetrag.

MarketPass kann in Geschäften verwendet werden:

  • Lebensmittelgeschäft, Supermärkte.
  • Metzgereien.
  • Süßwaren
  • Molkereien.
  • Bäckereien.
  • Diverse Lebensmittelgeschäfte.

Laut Regierung sind folgende Personen zur Nutzung von MarketPass berechtigt:

  1. Verheiratet mit 2 Kindern oder Alleinerziehende mit 3 Kindern: Die maximale Höhe der geförderten monatlichen Anschaffungen beträgt 520 Euro und die monatliche Förderung 52 Euro und 312 Euro pro Semester (6 Monate).
  2. Verheiratete Leistungsberechtigte mit 1 Kind oder für eine Familie mit einem Elternteil und 2 Kindern: Die maximale Fördersumme der Anschaffungen beträgt 420 Euro pro Monat, somit beträgt die monatliche Förderung 42 Euro, davon 252 Euro pro Semester.
  3. Verheiratete ohne Kinder oder Alleinerziehende mit 1 Kind: Die Obergrenze der Anschaffungszulage liegt bei 320 Euro monatlich, die monatliche Förderung bei 32 Euro bzw. 192 Euro pro Semester.
  4. Singles: Der maximale Betrag der subventionierten monatlichen Einkäufe ist auf 220 € pro Monat festgelegt, daher beträgt der Marktpass-Betrag 22 € pro Monat oder 132 € pro Semester.

Die oben genannten Beträge gelten bei Verwendung einer immateriellen digitalen Karte und NFC-System auf Ihrem Mobiltelefon. Bei Wahl Kaution (bei Überweisung auf Ihr Bankkonto) reduziert sich der Zuschuss um 20 % (d. h. Sie erhalten 80 % der für jede Personengruppe angegebenen Beträge). Also das Maximum Menge Bargelddie einer Gruppe von Verheirateten mit 2 Kindern oder einer unvollständigen Familie mit 3 Kindern gewährt wird, beträgt 249,6 Euro.

  1. Verheiratet mit 2 Kindern oder Alleinerziehende mit 3 Kindern: 249,6 Euro.
  2. Verheirateter Leistungsempfänger mit 1 Kind oder für eine Familie mit einem Elternteil und 2 Kindern: 201,6 Euro.
  3. Verheiratet ohne Kinder oder Alleinerziehende mit 1 Kind: 153,6 Euro.
  4. Singles: 105,6 Euro pro Semester.

Leider können einige Bürger nicht am staatlichen Hilfsprogramm teilnehmen. Insbesondere „außerhalb“ des Marktpasses bleibt:

  • Personen, die in der Einzelsteuererklärung 2021 als Angehörige der verantwortlichen Person gemäß Artikel 11 des Internal Revenue Code aufgeführt sind.
  • Personen, die in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung 2021 erklärt haben, dass sie ihren Wohnraum (jedermann oder sogar ihren erwachsenen Kindern) zur Verfügung stellen (φιλοξενούνται).
  • Personen, die im Steuerjahr 2021 der Luxussteuer unterliegen.
  • Ausländische Steuerinländer.
  • Natürliche Personen, die ihre Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2021 nicht vor dem 31.12.2022 abgegeben haben.



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