03.05.2024

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"Tourismus für alle": wenn die Plattform geöffnet wird

Die Bewerbungsplattform für das Programm „Tourismus für alle“ („Τουρισμός για όλους“) wird voraussichtlich Ende Juni eröffnet, die Auslosung findet etwa eine Woche nach Ablauf der Frist statt.

Wie es jedes Jahr gemacht wird Bewerbungen werden eingereicht, sobald der Prozess „startet“. Dieses Jahr ist damit zu rechnen Die Plattform wird schrittweise geöffnetabhängig von AFM Bürger.

Wer sind die Begünstigten des Programms „Tourismus für alle 2023“?

Potenzielle Begünstigte des Programms sind volljährige Personen, die in Griechenland steuerlich ansässig sind und die folgenden Einkommenskriterien erfüllen:

Einzelperson ohne Kinder: Höchsteinkommen bis 16.000 Euro.

  • Bei 1 Kind Einkommen 17.500 Euro.
  • Bei 2 Kindern Einkommen 19.000 Euro.
  • Bei 3 Kindern Einkommen 21.000 Euro.
  • Für kinderreiche Familien wird ein Einkommen von 26.000 Euro ermittelt.

Familie

  • Ohne Kinder beträgt das Höchsteinkommen 28.000 Euro.
  • Bei 1 Kind Einkommen 29.500 Euro.
  • Bei 2 Kindern Einkommen 31.000 Euro.
  • Bei 3 Kindern Einkommen 33.000 Euro.
  • Erwachsene Kinder – 38.000 Euro Einkommen.

WHO zählt nicht Begünstigte des Programms „Tourismus für alle“:

  • Einzelpersonen, die als Begünstigte im Rahmen des Sozialtourismusprogramms OAED und DYPA für die Zeiträume 2022–2023 bzw. 2023–24 ausgewählt wurden, unabhängig davon, ob sie von dieser Bestimmung profitiert haben oder nicht.
  • Personen, die für den gleichen Zeitraum der Programmdurchführung als Begünstigte des Programms „Euböa-Samos-Pass“ oder einer anderen damit verbundenen Behörde ausgewählt wurden.

Wer erhält 200 Euro?
Wie im vergangenen Jahr stellt das Förderprogramm Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, nach der Online-Bewerbung eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro zur Verfügung und wird als Gewinner der jeweiligen Lotterie ausgewählt.

Speziell für Menschen mit Behinderung sowie für gewonnene Begünstigte mit behinderten Kindern beträgt die finanzielle Unterstützung 200 Euro. Die oben genannten Beträge beziehen sich ausschließlich auf den Anspruchsberechtigten und erhöhen sich nicht, wenn dieser unterhaltsberechtigte Personen (kleine Kinder usw.) hat.



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