03.05.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Marken- und Markenanmeldung

unter dem Begriff „Warenzeichen“ (Auch „Warenzeichen“ oder „Warenzeichen„) ist jede visuelle Bezeichnung, die grafisch dargestellt werden kann mit dem Ziel, bestimmte Waren oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens von den Waren oder Dienstleistungen eines anderen zu individualisieren.

Eine Marke wird vom Verbraucher als Hinweis auf die Herkunft der Waren wahrgenommen, auf denen sie angegeben ist. Eine Marke kann Wörter mit einem unverwechselbaren Ausdruck und einer besonderen Bedeutung, Namen von Einzelpersonen, Namen von juristischen Personen, Pseudonyme, visuelle Bilder, Zeichnungen, Buchstaben, Zahlen, Farben enthalten (sofern sie im Verkehr als Unterscheidungsmerkmal einer bestimmten Person etabliert sind). Produkt oder Dienstleistung) sowie die Form des Produkts oder seiner Verpackung.

Um den Schutz der Marke eines Produkts zu gewährleisten, müssen Unternehmen die Einzigartigkeit ihrer Marke und die Exklusivität der Marke schützen, um den Missbrauch des Namens und des Rufs des Unternehmens für kommerzielle Zwecke durch Dritte zu verhindern. Somit kann die Sicherheit der Marke nun sowohl auf nationaler als auch auf europäischer und dann auf internationaler Ebene gewährleistet werden. Infolgedessen gibt es eine allgemein anerkannte Klassifizierung von Marken nach dem Ausmaß ihrer geografischen Einzigartigkeit:

  1. Nationales Markenzeichen
  2. Europäische Marke
  3. Internationale Marke

1. Markenschutz auf nationaler Ebene ist offizielle Registrierung in Amt für gewerbliches und gewerbliches Eigentum (Markenabteilung) nach Einreichung des entsprechenden Antrags des Markeninhabers auf dessen Eintragung.

Um eine mögliche Ablehnung der Registrierung oder die Einlegung einer Beschwerde zu vermeiden, Einreichen eines Markenregistrierungsantrags Eine formelle Kontrollprüfung geht vorausDies ist erforderlich, um festzustellen, dass diese Marke keine sogenannten unzulässigen und unzulässigen Elemente enthält, und um das Fehlen einer ähnlichen, zuvor bei einem anderen Eigentümer eingetragenen Marke zu bestätigen.

Um eine Marke in Griechenland eintragen zu lassen, muss ein entsprechender Antrag erstellt werden, der dann zusammen mit den erforderlichen Belegen der zuständigen Kommission zur Prüfung vorgelegt wird. Stellt sich heraus, dass keine Gründe für die Eintragung einer Marke vorliegen, wird dieser Antrag nicht zum weiteren Verfahren angenommen. Innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Einreichung des oben genannten Antrags und vorbehaltlich der Einhaltung aller festgelegten Formalitäten wird die entsprechende Entscheidung über die Eintragung einer Marke nationalen Stils veröffentlicht.

Hat der Markenausschuss Bemerkungen oder Einwände gegen die Eintragung einer Marke, so erhält der Anmelder die Möglichkeit, zu diesen Bemerkungen Stellung zu nehmen. Die Gültigkeitsdauer einer eingetragenen Marke beträgt 10 Jahre ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf Eintragung. Auf Antrag des Rechteinhabers wird die Gültigkeit der Marke auf Antrag verlängert.

2. Wenn Markenregistrierung in den nationalen Ämtern Griechenlands durchgeführt wurde, bedeutet dies nicht, dass die Eigentumsrechte des Eigentümers auch in anderen europäischen Ländern geschützt sind. In der Praxis bedeutet dies, dass er seine Marke auch in Europa registrieren lassen muss, um „Zeit zu haben“, das Eigentum daran in einem größeren (europäischen) Maßstab zu registrieren, um nicht gezwungen zu sein, gleichzeitig eine Marke zu verwenden auf nationaler Ebene und eine andere Marke auf europäischer Ebene. wenn jemand anderes bereits dieselbe Marke in Europa registriert hat.

Wenn ein Unternehmen also nicht nur in Griechenland, sondern auch in anderen Ländern der Europäischen Union tätig ist, ist eine Marke europäischen Stils der zuverlässigste Schutz von Eigentumsrechten. Da eine Marke offiziell in Europa registriert ist, gilt ihr Inhaber rechtlich als alleiniger Eigentümer dieser Marke in allen bestehenden Mitgliedstaaten EUsowie in den Ländern, die in naher Zukunft der EU beitreten werden. Allerdings hat er nicht die Möglichkeit, im Einzelfall einzelne europäische Länder auszuwählen, in denen die Marke gültig und einzigartig sein soll.

Die für die Eintragung europäischer Marken zuständige Stelle ist das Patentamt der Europäischen Union (EUIPO). Das EUIPO mit Sitz in Alicante, Spanien, nimmt Markenanmeldungen entgegen und prüft sie und trifft die endgültige Entscheidung über die Eintragung, ob positiv oder negativ.

Durch die erfolgreiche Registrierung einer Marke europäischen Stils wird der Anmelder zum alleinigen Inhaber des Eigentums dieser Marke in der gesamten Europäischen Union. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass es jedem Dritten verbieten kann, eine Marke, die seiner bereits eingetragenen Marke ähnelt, illegal zu kommerziellen Zwecken zu verwenden, vorausgesetzt natürlich, dass damit ähnliche Produkte oder Dienstleistungen gekennzeichnet sind.

3. Schließlich die dritte Option – Die Markenregistrierung für Griechenland erfolgt gemäß den Bestimmungen des Madrider Protokolls, das in Griechenland am 08.10.2000 in Übereinstimmung mit dem Ministerialgesetz Nr. Κ4-307/2-1-01, Regierungsanzeiger, in Kraft trat Nr. B 31/18-1-2001. Die Bestimmungen des Madrider Protokolls sind in 78 Ländern weltweit in Kraft.

Gemäß dem Madrider Protokoll muss der Inhaber einer Marke ein nationales Design beantragen WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum, auch bekannt als WOIS) mit Sitz in Genf, Schweiz, mit dem Antrag, ihre Marke in einem der 78 Mitgliedsländer registrieren zu lassen.

Der Begriff „Marke internationalen Standards“ bedeutet nicht, dass die eingetragene Marke weltweit geschützt wird, sondern ermöglicht die gleichzeitige Registrierung von Marken nationalen Standards nach einem ähnlichen Verfahren im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedsländer im Einklang mit der Gesetzgebung von jedem von ihnen.

Voraussetzung für die Anmeldung einer internationalen Marke ist die vorherige Registrierung einer nationalen und europäischen Marke. Erfolgt die Übertragung auf eine internationale Marke innerhalb von sechs Monaten nach Erlangung eines früheren nationalen oder europäischen Patents, hat der Anmelder das Prioritätsrecht in dem Sinne, dass er das ursprüngliche Datum der Eintragung seiner Marke nationaler und europäischer Geschmacksmuster angeben kann, B. das Datum der Registrierung und internationale Markenstempel.

Daher kann jeder, der eine echte und dauerhafte Industrie- oder Handelsniederlassung oder einen Wohnsitz in Griechenland hat oder griechischer Staatsbürger ist und eine eingetragene Marke in Griechenland besitzt oder die Eintragung einer Marke in Griechenland beantragt hat, die Eintragung einer internationalen Marke beantragen Marke, die die Länder angibt, in denen der Markeninhaber sie bewerben möchte.

Ein Antrag auf internationale Registrierung einer Marke muss ausschließlich in Französisch oder Englisch gestellt werden. Die Abteilung führt eine Prüfung des Antrags durch, deren Zweck es ist, mögliche Ungenauigkeiten und Inkonsistenzen in den eingereichten Unterlagen festzustellen, ihr wird eine Protokollnummer mit dem Eingangsdatum und der Anzahl der Begleitdokumente zugewiesen. Innerhalb von zwei Monaten nach Eingangsdatum wird der Antrag auf internationale Registrierung einer Marke mit den beigefügten Dokumenten an das Internationale Büro gesendet, wo das Registrierungsverfahren stattfindet.

Durch die Nutzung der oben genannten Möglichkeiten kann Ihre Marke national, europäisch und international geschützt werden, mit dem ausschließlichen Recht, sie zu verwenden und einem Dritten zu verbieten, sie für dieselben Produkte oder Dienstleistungen zu verwenden. Eine Marke gibt Ihnen insbesondere das Recht, sie auf Waren anzugeben und ihnen so unverwechselbare, ausschließlich Ihre Merkmale zu verleihen, sie bei der Beschreibung der erbrachten Dienstleistungen zu erwähnen und Ihr Unternehmen unter anderen hervorzuheben, die ähnliche Waren verkaufen oder ähnliche Dienstleistungen erbringen.

Die Anwaltskanzlei Kasatkina-Kusku Svetlana Anatolyevna verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Registrierung von Marken auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Das Verfahren zur Sicherung einer Markengarantie ist ein komplexer und zeitaufwändiger Prozess, der Präzision, Methode und gute Fachkenntnisse erfordert. Unsere Anwaltskanzlei kümmert sich um alle Formalitäten für die Eintragung Ihrer Marke ab dem Zeitpunkt der Einreichung eines Antrags, der im Falle einer Markeneintragung auf europäischer und internationaler Ebene in englischer oder französischer Sprache erfolgen muss, nachdem wir Sie zuvor ausführlich darüber informiert haben über die notwendigen Begleitpapiere, Anmeldegebühren. Wir führen auch eine rechtliche Vorprüfung einer Marke durch, um einer Ablehnung der Eintragung vorzubeugen.

Wir sind weiterhin für Sie da, um alle Situationen zu klären, in denen die Rechtsanwältin Kasatkina-Kusku Svetlana alle Ihre Fragen persönlich beantwortet. Kontaktieren Sie uns noch heute auf dem für Sie bequemen Weg:

Griechenland, Athen, 10679, Hippokratus 2

Tel.: +30211-0149605

Mob.: +30 694-8273758 (Viber, WhatsApp, Telegram)

ePost : Kasatlaw@Google Mail.com

Website: www.kasatkinalaw.com

Als Werbung



Source link