03.05.2024

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Deutschland leitet Klage wegen Nebenwirkungen des BioNTech-Impfstoffs ein

Am Montag wird BioNTech vorgeladen, um auf die Vorwürfe einer Frau zu reagieren, dass sie schwere Nebenwirkungen des Covid-19-mRNA-Impfstoffs erlitten habe. Dies ist die erste von Hunderten Klagen, mit denen sie in Deutschland konfrontiert wurde.

Die Klägerin, deren Einzelheiten nach den Datenschutzgesetzen nicht offengelegt werden, behauptet, dass der Impfstoff des deutschen Unternehmens bei ihr Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen ihrer Gliedmaßen, Müdigkeit und Schlafstörungen verursacht habe. Ihr Anwalt, Tobias Ulbrich von Rogert & Ulbrich, sagte gegenüber Reuters, dass er die Einschätzung europäischer und deutscher Regulierungsbehörden bestreiten werde, dass der Impfstoff von BioNTech ein positives Risiko-Nutzen-Profil habe.

Die Frau verlangt Schadensersatz in Höhe von mindestens 150.000 Euro wegen angeblicher Gesundheitsschäden und eine Entschädigung für Sachschäden in unbestimmter Höhe. Nach deutschem Recht sind Hersteller von Arzneimitteln oder Impfstoffen nur dann zum Schadensersatz für Nebenwirkungen verpflichtet, wenn die „medizinische Wissenschaft“ nachweist, dass ihre Produkte einen Schaden verursachen, der in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht, oder wenn die Angaben in der Produktbroschüre falsch sind.

Es ist jedoch schwierig, die Bewertung des positiven Profils von Impfstoffen zu bestreiten, wenn man bedenkt, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur letzte Woche die Sicherheit von Impfstoffen bestätigt und darauf hingewiesen hat, dass Impfstoffe allein im ersten Jahr der Pandemie weltweit fast 20 Millionen Menschenleben gerettet haben. Die EMA hat jedoch erkannt, dass das Risiko einer Myokarditis und Perikarditis durch den Pfizer/BioNTch-Impfstoff insbesondere für junge Männer sehr gering ist.

BioNTech-Antwort

BioNTech erklärte seinerseits, dass es die Vorwürfe des Klägers sorgfältig geprüft und diese für unbegründet gehalten habe. „Das positive Nutzen-Risiko-Profil des Impfstoffs bleibt positiv und das Sicherheitsprofil ist hinreichend charakterisiert“, sagte das Unternehmen und stellte fest, dass der Impfstoff weltweit etwa 1,5 Milliarden Menschen verabreicht wurde, davon 64 Millionen in Deutschland.

Bis Mai gingen bei der EMA fast 1,7 Millionen Meldungen über mögliche Nebenwirkungen ein, was etwa 0,2 Meldungen pro 100 Impfdosen entspricht. Viele dieser Meldungen beziehen sich jedoch wahrscheinlich auf Symptome, die zufällig nach der Impfung auftreten, was angesichts der großen Anzahl von Impfungen statistisch zu erwarten ist. Um zu beurteilen, ob Symptome tatsächlich impfstoffbedingt sind, untersucht die EMA, wie häufig sie in der geimpften Bevölkerung im Vergleich zur ungeimpften Bevölkerung auftreten.

Wer zahlt eine Entschädigung?

Es sei noch nicht klar, wer im Falle eines Schuldspruchs von BioNtech Schadensersatz und Rechtskosten zahlen werde, kommentiert Reuters. Verträge abgeschlossen EUbefreien Pharmaunternehmen grundsätzlich von der gesetzlichen Haftung, was bedeutet, dass die Mitgliedstaaten einen Teil der Kosten tragen.

Deutschland und viele andere Länder haben ebenfalls spezielle Fonds eingerichtet, um Bürger zu entschädigen, die durch Impfungen irreversible Schäden erlitten haben. Eine Entschädigung aus dem Fonds schließt jedoch die Möglichkeit eines gesonderten Rechtsstreits nicht aus.

Deutlicher ist die Situation in den USA, wo Pharmaunternehmen völlig von der Haftung befreit sind.

In Deutschland werden die meisten Kläger von zwei Anwaltskanzleien vertreten: Rogert & Ulbrich, die nach eigenen Angaben rund 250 Mandanten mit Schadensersatzansprüchen hat, und Caesar-Preller, die weitere 100 Fälle vertritt.



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