30.04.2024

Athen Nachrichten

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Aktualisierung des gesetzlichen Rahmens für die Arbeit von AMKA und die Bereitstellung kostenloser medizinischer Dienstleistungen


Gesetzesänderungen, einschließlich des Versicherungsgesetzes des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit, wurden zur Prüfung vorgelegt. Der gesetzliche Rahmen AMKA Änderungen.

Gründe für eine Gesetzesänderung

Ziel der vorgeschlagenen Verordnung ist die Bekämpfung des Phänomens, dass Menschen, die nicht im Land leben und keine rechtliche Beziehung zu diesem haben, regelmäßig nach Griechenland reisen, nur um dort kostenlose medizinische Versorgung zu erhalten. Dies belastet Griechenland finanziell und verletzt die Rechte der dort lebenden Menschen, die regelmäßig Steuern und Beiträge zahlen, Anmerkungen CNN Griechenland.

Die Verordnung über die Gesundheitsversorgung nicht versicherter und gefährdeter Bevölkerungsgruppen wurde an neue separate Ausstellungs- und Aktivierungsphasen angepasst AMKAmacht den Besitz einer aktiven AMKA zur Voraussetzung für die Bereitstellung einer kostenlosen Gesundheitsversorgung.

Die Gestaltung der seit 2008 unveränderten institutionellen Struktur ist abgeschlossen. Ihr Hauptziel besteht darin, die Rechtmäßigkeit jedes Kontakts der Bürger mit dem griechischen Sozialversicherungssystem, den Zugang zum nationalen Gesundheitssystem und den Erhalt aller Arten von Leistungen und Vergünstigungen zu kontrollieren.

Es sei sofort darauf hingewiesen, dass der Zugang zu öffentlichen Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen zur Beratung und Behandlung weiterhin kostenlos und kostenlos ist. Bei inaktivem AMKA müssen die Patienten jedoch alle damit verbundenen Kosten selbst tragen.

Wer ist nicht von der kostenlosen Gesundheitsversorgung abgedeckt und wer hat Anspruch darauf?

Das neue Gesetz sieht keine kostenlosen Dienstleistungen für Bürger ohne gültiges AMCA und diejenigen vor, die illegal im Land leben. Folgende Kategorien von Bürgern bleiben außen vor:

  • seit vielen Jahren im Land leben, aber keine Steuerpflichten in Griechenland haben oder diesen nicht nachkommen;
  • Bürger aus Nachbarländern, die Griechenland für einen Arztbesuch oder einen Krankenhausaufenthalt besuchen und unmittelbar danach in ihr Heimatland zurückkehren;
  • illegal im Land arbeitende Einwanderer, die nicht beim Finanzamt gemeldet sind und keine Steuern zahlen.

AMKA-Begünstigte sind den Daten zufolge:

  • Bürger Griechenlands;
  • Bürger von Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
  • Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig im Land aufhalten und das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt und auf Aufnahme in das Versicherungssystem des Landes haben;
  • Minderjährige der oben genannten Kategorien, sofern sie sich rechtmäßig im Land aufhalten.



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