04.05.2024

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Wann wird die Weihnachtskarte ausgestellt? "Liebling"Zahlungen am Vorabend der Feiertage


Anspruch auf ein Weihnachtsgeschenk haben alle Arbeitnehmer, die in privaten Unternehmen arbeiten und in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis (oder mit befristeten Verträgen) in Voll- oder Teilzeit bei einem Arbeitgeber stehen.

Das Weihnachtsgeschenk für Arbeitnehmer im privaten Sektor wird in weniger als einem Monat bezahlt. Eigentümer von Firmen und Betrieben müssen das „Geschenk“ bis zum 21. Dezember an die Mitarbeiter auszahlen. Im gleichen Zeitraum Es wird erwartet, dass zusätzliche Leistungen an Rentner, schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen, Familien mit Kindern und andere Leistungsempfänger gezahlt werden.

Nach geltendem Recht haben alle in der Privatwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer Anspruch auf ein Weihnachtsgeschenk (δώρο Χριστουγέννων).

Das Weihnachtsgeschenk unterliegt nicht dem EFKA-Abzug, der Lohnsteuer, und bei der Berechnung wird die Art der Vergütung der Arbeitnehmer berücksichtigt, d. h. ob ihnen ein Monats- oder Tageslohn gezahlt wird.

Weihnachtsgeschenk für Arbeitslose
Für Arbeitslose beträgt der Schenkungsbetrag 479 Euro, wobei der endgültige Betrag, der den Bankkonten der Begünstigten gutgeschrieben wird, von der Anzahl der Monate geförderter Arbeitslosigkeit abhängt. Berechnungszeitraum berücksichtigt DYPAermittelt ab 1. Mai. Die Zahlungen beginnen schrittweise am Montag, 4. Dezember:

  1. Regelmäßige Leistungen, Langzeitarbeitslosengeld sowie Zahlungen für Selbstständige und Einzelunternehmer.
  2. Empfängerinnen von besonderen Mutterschaftsgeldern erhalten ein Weihnachtsgeschenk.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass im Dezember 2,3 Millionen schutzbedürftigen Bürgern soziale Solidaritätsleistungen (EEE-KEA) in Höhe von insgesamt 352 Millionen Euro gewährt werden, sagte der Minister für Volkswirtschaft und Finanzen Kostis Hatzidakis.

Begünstigte sind auch Rentner mit geringem Einkommen. Insbesondere erhalten mehr als eine Million Rentner eine Sonderhilfe in Höhe von 150 Euro.

Dank einer neuen Online-Bewerbung von KPEA haben alle Arbeitnehmer die Möglichkeit Berechnen Sie selbstständig, welches Weihnachtsgeschenk Ihnen zusteht. Berechnen Sie den Betrag, den Sie erhalten, über den Link: https://www.kepea.gr/calc-doro-xristoygennon.php.

Somit sind Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber im angegebenen Zeitraum ununterbrochen bestanden hat, d.h. vom 1. Mai bis 31. Dezember eines jeden Jahres haben Anspruch auf den vollen Betrag des „Weihnachts-Doro“, der einem Monatslohn für Angestellte und 25 Tageslöhnen für diejenigen entspricht, die einen Tageslohn beziehen (μεροκάματο). Allerdings sind diejenigen der oben genannten Arbeitnehmer, deren Beziehung zum Arbeitgeber hielt nicht den gesamten Zeitraum an (vom 1.5. bis 31.12.) haben Anspruch auf den Empfang Teil des Betragsproportional zur Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Klarstellung zum Weihnachtsgeschenk
Das Weihnachtsgeschenk muss bis zum 21. Dezember (oder früher) bezahlt werden. Aber nicht später!

  • Grundlage für die Berechnung der Schenkung ist der tatsächliche Lohn, der den Arbeitnehmern zum 10. Dezember ausgezahlt wurde.
  • Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem oben genannten Datum wird das Weihnachtsgeschenk auf der Grundlage des am Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlten Lohns berechnet.



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