02.05.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Griechenland prüft Steuerzahler, die ihren Wohnsitz im Ausland angeben, aber im Land leben


Die griechische Steuerbehörde, die Unabhängige Direktion für Staatseinnahmen (AADE), beabsichtigt, Steuerzahler zu prüfen, die zwar ihren ständigen Wohnsitz außerhalb Griechenlands angegeben haben, aber im Land leben und arbeiten.

Die meisten von ihnen haben sich für ein Land mit niedrigen Steuersätzen entschieden, während sie das geschätzte Einkommen Griechenlands meiden und ihre Bankeinlagen überprüfen.

Prüfer der Unabhängigen Direktion für Staatseinnahmen (AADE) suchen nach Personen, die normalerweise in Griechenland leben, sich aber im Ausland als Steueransässige anmelden, um Steuern und Prüfungen zu vermeiden. Besonderes Augenmerk legen sie auf Arbeitnehmer im Dienstleistungssektor, die von überall aus einfach mit dem Laptop arbeiten können, die sogenannten „digitalen Nomaden“.

In ihrem Rundschreiben an die Wirtschaftsprüfer hat die AADE die wichtigsten Voraussetzungen klargestellt, unter denen ein Steuerpflichtiger als im Ausland steueransässig gelten kann: Er muss mindestens 183 Tage im Jahr im Ausland lebeny, können Sie dies durch Vorlage entsprechender Belege nachweisen und Ihre Steuervertretung einer bevollmächtigten Person, d.h. Steuervertreter.

Laut Gesetz sind Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen, von der Zahlung der geschätzten Lebenshaltungskostensteuer („Tekmiriya“) für in Griechenland gelegene Immobilien befreit. Mit anderen Worten: Sie werden nicht von Tekmiriya für Häuser, Autos und Freizeitboote abgedeckt. Auch die Tekmiriya für den Erwerb von Vermögenswerten (Immobilien, Fahrzeuge usw.) wird auf sie nicht angewendet, sofern sie in Griechenland kein reales Einkommen erzielen. Beziehen sie in Griechenland Einkünfte, zum Beispiel aus Miete oder Zinsen auf Einlagen, unterliegen sie der Regelung des fiktiven Einkommens.

Andererseits kehren viele Griechen, die in den Jahren der Finanzkrise und der Rettungspakete das Land verließen und im Ausland steuerlich ansässig wurden, zu Vorzugskonditionen zurück. Sie machen sich die Bestimmungen zunutze, wonach diejenigen (Griechen oder Ausländer), die aus steuerlicher Sicht nach Griechenland ziehen, eine Ermäßigung von 50 % auf die Besteuerung ihres Einkommens erhalten, sofern sie in einer neuen Beschäftigung beschäftigt sind oder eine Tätigkeit als Selbstständiger aufnehmen. beschäftigte Fachkräfte.

PS Sie wollen die „digitalen Nomaden“, die sie letztes Jahr aus vollem Herzen nach Griechenland eingeladen haben, nicht ernsthaft kontrollieren und bestrafen? Denn wenn „JA“, dann werden die Leute anfangen wegzulaufen.



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