02.05.2024

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Für Vermieter und Mieter erstellt "Großer Bruder"


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Griechenlands unabhängige Steuerbehörde AADE beginnt mit der Neuregistrierung aller Immobilien im Land und erstellt eine neue elektronische Datei mit detaillierten Daten zu Immobilien im Besitz von mehr als 7 Millionen Steuerzahlern.

Die Rede ist vom „Eigentums- und Verwaltungsregister für Immobilien“, das vollständige Informationen über die Immobilie enthält, beispielsweise ob sie vermietet oder zur unentgeltlichen Nutzung ist, die Höhe der Monats- und Jahresmiete sowie Mieterdaten.

Das Property Management Register (PMR) umfasst:

  • Elektronische „Vermögensregister“-Daten werden durch E9-Erklärungen von Privatpersonen und Unternehmen erstellt, die ohne Eingreifen des Steuerzahlers übermittelt werden. Die Grundstückseigentümer werden dies überprüfen und, falls Unstimmigkeiten festgestellt werden, diese korrigieren.
  • Mietobjektdaten, die von der Online-Mietobjektplattform von AADE und dem Steuererklärungsformular E2 abgerufen wurden.

Der aktualisierte AADE-Aktionsplan sieht vor, dass der neue elektronische Antrag im September 2024 fertig sein soll, und die Steuerdurchsetzungsmaschine wird künstliche Intelligenz nutzen, um Steuerzahler zu überprüfen und zu identifizieren, die Immobilien verstecken, weniger Fläche in E9 angeben oder willkürliche Gebäude besitzen, die es zu meiden gilt Steuern und Gebühren zahlen (ENFIA, Einkommenssteuer, Gemeindesteuern, TAP usw.). Zuwiderhandlungen werden mit rückwirkenden Steuern und Bußgeldern geahndet und ihre Daten werden auch an die Planungsbehörden weitergeleitet, damit diese im Falle einer unerlaubten Baumaßnahme entsprechende gesetzlich vorgeschriebene Strafen verhängen können.

Vorschau

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Mit der neuen elektronischen Akte wird AADE in der Lage sein, als vermietet gemeldete Immobilien sowie die von Eigentümern und Mietern erhobenen und gemeldeten Mietbeträge direkt abzugleichen. Das Eigentums- und Verwaltungsregister der Immobilie wird jedes Mal automatisch aktualisiert, wenn der Eigentümer der Immobilie eine Mieterklärung abgibt und diese vom Mieter derselben Immobilie akzeptiert, sowie jedes Mal, wenn der Vermieter die Beendigung des Mietvertrags für die Immobilie erklärt.

Das Register wird mit der elektronischen Datei der persönlichen und Körperschaftssteuererklärungen verknüpft, sodass die Einkünfte, die die Eigentümer aus dem Betrieb der Immobilie erhalten, von AADE in den Formularen E1 und E2 ihrer Steuererklärungen vorab ausgefüllt werden, ebenso wie die Mietkosten der Mieter auf Formular E1 vorab ausgefüllt.



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