03.05.2024

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Zuschüsse bis zu 50 % für den Ersatz sind nicht vorgesehen "Grün" Ausrüstung für Unternehmen – wer kann sie bekommen?


Mit KI erstelltes Bild

Ankündigung des Programms des Ministeriums für Umwelt und Energie veröffentlicht „Austausch von Geräten für Unternehmen“ mit einem Budget von 105,6 Millionen Euro.

Die Initiative wird im Rahmen der Kampagne umgesetzt „Sparen – Geschäfte machen“ mit Unterstützung des Recovery and Resilience Fund.

Zweck des Programms

Eine vorläufige Veröffentlichung des Programms wird auf der offiziellen Website des Ministeriums veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist wird in einer Ankündigung festgelegt, die voraussichtlich bald vom Minister für Umwelt und Energie, Herrn Theo Skylakakis, und dem stellvertretenden Minister für Wirtschaft und Finanzen, Herrn Nikos Papathanasis, unterzeichnet wird.

Ziel des Programms ist es, die Energieeffizienz von Unternehmen zu steigern, den Primärenergieverbrauch und damit den Kohlendioxidausstoß (CO2) für jedes Unternehmen um mindestens 30 % zu senken. In diesem Zusammenhang erhalten die begünstigten Unternehmen Unterstützung bei der Installation energieeffizienter Geräte, darunter:

  • Heizsysteme mit Wärmepumpen (einschließlich Solarthermieanlagen zur Effizienzsteigerung von Wärmepumpen und durch Wärmespeicherung).
  • Intelligente Messung des Energieverbrauchs (hinter dem Netzzähler).
  • Weitere Maßnahmen zur Energieeinsparung durch die Installation energieeffizienter Geräte und Systeme zur Energieeinsparung bei der Produktion, Lagerung, dem Vertrieb von Produkten sowie beim Betrieb von Unternehmen.

Begünstigte

Das Programm richtet sich an bestehende Unternehmen – kleine, einschließlich Kleinst-, mittlere und große Unternehmen, die in Griechenland tätig sind und über eine griechische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, die zum Zeitpunkt des Antrags auf Teilnahme gültig ist und vor dem 31.12.2023 gegründet wurde.

Solche Unternehmen können einen Finanzierungsantrag mit einer Steueridentifikationsnummer einreichen. Darüber hinaus müssen sie über den 1. Energieausweis (EPC – bzw. Energieaudit, ggf. je nach Kostenkategorie) des Investitionsobjektes verfügen oder diesen innerhalb von 20 Tagen nach Einreichung des vorläufigen Teilnahmeantrags einreichen.

Umfang der Unterstützung

Die genaue Höhe der Förderung wird unter Berücksichtigung der Größe jedes Unternehmens, der Höhe der Förderung und des maximalen Budgets der förderfähigen Kosten (ohne Überschreitung der festgelegten Geringfügigkeitsgrenze) festgelegt EU 2831/2023).

Insbesondere für Energieeffizienzverbesserungen können sich kleine Unternehmen mit einem maximalen förderfähigen Ausgabenbudget von 20.000 Euro bewerben. Der Fördersatz ist auf 50 % festgelegt, sodass sie bis zu 10.000 Euro erhalten können. Bewerben können sich mittlere und große Unternehmen mit einem maximalen Ausgabenbudget von 25.000 Euro. In diesem Fall beträgt der Unterstützungssatz 40 %. Demnach haben auch diese Unternehmen Anspruch auf eine Förderung von bis zu 10.000 Euro.

Zulässige Ausgaben

Bei jedem Förderantrag handelt es sich um Unterstützung bei:

1. Ausrüstungskosten:

  • Anschaffung einer neuen Heizungsanlage mit Wärmepumpe
  • Anschaffung einer neuen Solaranlage
  • Anschaffung intelligenter Energiezähler (hinter dem Netzzähler)
  • andere Energiesparmaßnahmen.

2. Kosten der Dienstleistungen:

  • Durchführung zusätzlicher Arbeiten, die für die Installation neuer Geräte erforderlich sind (z. B. Kosten für Transport, Installation, Konfiguration neuer Geräte – Wärmepumpe, Solarthermieanlage, Solarheizanlage, Smart Meter usw.)
  • Ausstellung von zwei ΠΕΑ für die Anlage zur Umsetzung der im Antrag genannten Investitionen
  • Durchführung eines Energieaudits (vor und nach Investitionsbeginn, nach dem ΠΕΑ-Verfahren), das nur zulässig ist, wenn Ausgaben der Kategorie „Sonstige Energiesparmaßnahmen“ vorliegen.

Es ist zu beachten, dass die gekauften Geräte modern, neu, unbenutzt und Eigentum des Unternehmens sein müssen. Geräte unterliegen nicht der Mehrwertsteuer, ebenso die Kosten für Wartung und Reparatur bereits im Unternehmen genutzter Geräte. Die Kosten beginnen mit dem Datum der Veröffentlichung der detaillierten Programmmitteilung und enden mit dem Datum der Investition aufgrund des Integrationsbeschlusses.

Der Umsetzungszeitraum für jeden Antrag sollte 6 Monate ab dem Datum seiner Genehmigung im Programm nicht überschreiten.

Bewerbungen einreichen

Unternehmen, die am Programm teilnehmen möchten „Ein Gerät für Unternehmen wechseln“nach der Aktivierung des Programms, reichen Sie Anträge auf Finanzierung über die Online-Plattform ein (https://exoikonomo-epixeiro2023.gov.gr). Das Programm verwendet die First-in-First-out-Bewertungsmethode.



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