04.05.2024

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Mietzuschuss: Begünstigte und Kriterien, wie hoch sind die Beträge?


In einer Zeit, in der die Mietpreise in die Höhe schießen, suchen viele Menschen im ganzen Land nach Kriterien für die Berechtigung zu Mietzuschüssen, um herauszufinden, ob sie dafür in Frage kommen.

Entsprechend OPEKADie Höhe des Wohnbauzuschusses wird wie folgt ermittelt:

  • Für den Empfänger: 70 Euro pro Monat.
  • Für jedes weitere Familienmitglied – 35 Euro pro Monat.

Ein minderjähriges Kind wird als Erwachsener berücksichtigt – sowohl bei der Berechnung der Einkommenskriterien als auch bei der Berechnung des Einkommens.

Die gewählte Abstufung legt den Schwerpunkt auf das Kind mit dem offensichtlichen Ziel, die Fruchtbarkeit zu fördern, während Sonderkonditionen für Alleinerziehende und Familien mit gefährdeten Kindern vorgesehen sind.

  • Bei einer unvollständigen Familie wird für das erste minderjährige Familienmitglied ein Zuschlag von 70 Euro pro Monat festgesetzt.
  • In Familien mit schutzbedürftigen Kindern wird für jedes schutzbedürftige Kind ein Zuschlag von 70 Euro pro Monat festgelegt.

Zu beachten ist, dass der Höchstbetrag des Mietzuschusses auf festgesetzt ist 210 Euro pro Monatunabhängig von der Zusammensetzung des Haushalts.

Einkommenskriterien für den Bezug von Mietzuschuss:

Kriterien für den Bezug von Mietbeihilfe oder OPEKA-Wohngeld sind Einkommen, Vermögen und Wohnort.

A) Einkommen

Das Gesamteinkommen darf 7.000 Euro nicht überschreiten für einen Ein-Personen-Haushalt und Erhöhung für jedes weitere Haushaltsmitglied um 3.500 Euro.

Bei einer unvollständigen Familie hat das erste minderjährige Haushaltsmitglied Anspruch darauf Zuschlag von 7.000 Euro. In Haushalten mit gefährdeten Kindern ist ein Anstieg zu verzeichnen Für jedes gefährdete Kind sind 7.000 Euro vorgesehen.

Das Gesamteinkommen darf 21.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, unabhängig von der Zusammensetzung des Haushalts.

Bitte beachten Sie, dass die Einkommensgrenze für den Mietzuschuss kein Kindergeld, kein beitragsunabhängiges Invaliditätsgeld und kein Pflegegeld umfasst. Ansonsten werden wie üblich die tatsächlichen oder unterstellten Einkünfte aus allen Quellen – vor Steuern und nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge – berücksichtigt, die alle Haushaltsmitglieder erhalten und in der letzten angepassten Einkommensteuererklärung ausgewiesen sind.

Darüber hinaus wird Wohngeld nicht besteuert, gilt nicht als Einkommen, wird nicht eingezogen und bleibt bei der Festsetzung der Höhe der Leistung bzw. der Einkommensgrenze für die Zahlung des Mindestsicherungseinkommens und des Kindergeldes unberücksichtigt.

B) Eigentumskriterien

1) Immobilien:

Der steuerpflichtige Gesamtwert der Immobilien eines Haushalts darf nicht überschritten werden 120.000 Euro für einen Haushaltbestehend aus einer Person, erhöht um 15.000 Euro für jedes weitere Mitglied und bis zu 180.000 Euro.

2) Eigentumsvermutung:

Der Gesamtbetrag der Zinsen, die Sie auf die Einlagen von Haushaltsmitgliedern in Griechenland oder im Ausland erhalten, wie in der letzten angepassten Gewinn- und Verlustrechnung (E1) ausgewiesen, darf jährlich den Betrag nicht übersteigen, der gemäß der folgenden Formel erhalten wird:

Jährlicher Zinssatz = Einlagenlimit für jeden Haushaltstyp * durchschnittlicher jährlicher Einlagensatz /100

Die Beitragsgrenzen für jeden Haushaltstyp sind wie folgt (einschließlich Einlagen, Aktien, Anleihen usw.); Sie dürfen 7.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt, zuzüglich 3.500 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied, nicht überschreiten.

Bei unvollständiger Familie wird für das erste minderjährige Haushaltsmitglied ein Zuschlag von 7.000 Euro festgesetzt. In Haushalten mit schutzbedürftigen Kindern wird für jedes schutzbedürftige Kind ein Zuschlag von 7.000 Euro festgesetzt.

Anträge von Haushalten, deren Mitglieder laut aktueller Einkommenserklärung keinen Anspruch auf Leistungen haben:

  • unterliegen den Bestimmungen der Luxuswohnsteuer,
  • Ausgaben für die Bezahlung der Besatzung von Sportbooten geltend machen,
  • Ausgaben über 1.500 Euro für Studiengebühren an Privatschulen geltend machen,
  • Geben Sie Ausgaben für Hausangestellte, Autofahrer, Lehrer und anderes Personal an, wie in den entsprechenden Codes des Formulars E1 angegeben.

C) Wohnsitzkriterien

Der Empfänger der Leistung muss in den letzten fünf Jahren vor der Einreichung des Antrags seinen rechtmäßigen und ständigen Wohnsitz in Griechenland gehabt haben, was durch die Einreichung der Einkommensteuererklärungen für diese Jahre oder andere relevante Belege nachgewiesen werden kann, und vorausgesetzt, dass die Im Laufe des Jahres wurden Gewinn- und Verlustrechnungen eingereicht, in denen eine Frist für deren Einreichung festgelegt wurde.

Drittstaatsangehörige, ausgenommen Expatriates und Staatsangehörige von Mitgliedsländern EU, muss in den letzten 12 Jahren vor der Einreichung des Antrags seinen rechtmäßigen und ständigen Wohnsitz in Griechenland gehabt haben. Auch die übrigen Familienangehörigen müssen ihren rechtmäßigen und dauerhaften Wohnsitz in Griechenland haben.



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