04.05.2024

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Ab dem 1. März bleiben 600.000 Arbeitslose mit Schulden ohne medizinische Hilfe. Was sollten Sie tun


Von KI erstelltes Bild

Rund 600.000 arbeitslosen Griechen, die Schulden bei der EFKA haben, wird ab morgen (1. März) die kostenlose Gesundheitsversorgung verweigert, es sei denn, sie beeilen sich heute, ihre Schulden zu begleichen.

Dabei ist zu beachten, dass etwa 200.000 Arbeitslose Schulden von bis zu 2.000 Euro und etwa 170.000 bis zu 500 Euro haben.

Insbesondere nicht arbeitende Schuldner haben das Recht auf Zugang zu staatlichen Gesundheitseinrichtungen, haben jedoch keinen Anspruch auf kostenlose Teilnahme an Untersuchungen und Medikamenteneinnahmen beim Besuch von medizinischen Einrichtungen, Apotheken, Ärzten, die eine Vereinbarung mit EOPYY usw. abgeschlossen haben.

Gemäß der Änderung des Arbeitsministeriums gehören zu den Gruppen, die in Ausnahmefällen über Versicherungsfähigkeit verfügen, auch diejenigen, denen diese gewährt wird, während die Entscheidung des Gesundheitsministers Adonis Georgiadis heute erwartet wird Die Versicherungsfähigkeit erstreckt sich auch auf minderjährige Kinder, Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten.

Insbesondere ist die Versicherungsfähigkeit für den Zeitraum gegeben vom 1.03.2024 bis 28.02.2025, trotz Artikel 41 Absatz 8 des Gesetzes Nr. 4387/2016 (A‘ 85) an folgende Personen und deren Familienangehörige:

α) Versicherte über e-Ε.Φ.Κ.Α., die ein eigenes Unternehmen haben, Tätigkeiten ausüben oder in Gebieten arbeiten, die von Naturkatastrophen oder anderen Naturkatastrophen betroffen sind und ministeriellen Entscheidungen unterliegen, die im Jahr 2023 oder in diesem Jahr erlassen wurden gemäß Absatz 2 der Kunst. 8 des Gesetzes Nr. 4387/2018 (A‘ 85). 2 Artikel 8 des Gesetzes Nr. 2256/1994 (A‘ 196) sowie Arbeitslose aus den oben genannten Bereichen, die im digitalen Register des staatlichen Arbeitsamtes registriert sind. In diesem Fall ist die Versicherungsfähigkeit ab dem Zeitpunkt der Katastrophe gegeben, unabhängig vom Bestehen einer Schuld gegenüber der eE.FKA

b) Arbeitgeber und Versicherte, die ihr eigenes Unternehmen oder ihre eigene Tätigkeit in den von den Bränden vom 23. und 24. Juli 2018 betroffenen Gebieten der Region Attika haben, sowie direkt versicherte Personen, die in den von den Bränden vom Juli betroffenen eE.FKA-Registern eingetragen sind 23 und 24, 2018 und fallen entsprechend unter die Absätze. 1 und 2 des Artikels 10 des Gesetzes über den Inhalt der Gesetzgebung vom 26.7.2018 (A‘ 138), das durch Artikel 3 des Gesetzes Nr. 4576/2018 (Α‘ 196).

c) Arbeiter der Scaramanga Shipyards, der Perama Shipbuilding and Repair Zone und der Elefsina Shipyards.

Es ist zu beachten, dass der Schuldner die Schulden jederzeit in einer oder in 24 Raten begleichen kann und sofort die Versicherungsfähigkeit erhält. Die Pauschalrückstellung gilt für alte und laufende Schulden, ohne Kriterien für Einkommen und Vermögen festzulegen. Schulden können vor ihrer Fälligkeit getilgt werden. Regelmäßige Zahlungen sind bis zu 24 Raten geregelt.

Wenn Sie bis zu 12 monatliche Zahlungen leisten, beträgt der Zinssatz 4,37 %, und für diejenigen, die die Schulden in 13–24 monatlichen Zahlungen abbezahlen, erhöht sich der Zinssatz auf 5,87 %.

Darüber hinaus können Notschulden von Haushalten und Unternehmen (z. B. Bußgelder) in 25-48 Monatsraten mit einem Zinssatz von 5,87 % pro Jahr berücksichtigt werden.



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