06.05.2024

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Heizkostenzuschuss: Wann kommt die nächste Zahlung?


Am 30. April wird den Begünstigten die nächste Heizkostenzuschussrate ausgezahlt, die für alle Käufe von Heizöl usw. gilt, die vor dem 31. März 2024 in Rechnung gestellt werden und vorbehaltlich der Eingabe der erforderlichen Informationen in die elektronische Plattform MyHeating bis zum 15. April. 2024.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass Heizkosten für Alleinstehende, Verheiratete, Witwer und Bürger, die eine Lebensgemeinschaft geschlossen haben, getrennt oder geschieden sind und Heizöl, Heizöl (blaues Kerosin) oder Erd-/Flüssiggas zum Heizen verwenden, gewährt werden. Dazu gehören Brennholz oder Biomasse (Pellets) sowie die Kosten für thermische Energie für die Fernwärme.

Darüber hinaus müssen die Begünstigten sehr strenge Kriterien erfüllen. Insbesondere bei Personen, die verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaftsvereinbarung geschlossen haben, ist der Begünstigte die Person, die gemäß Artikel 67 des Gesetzes 4172/2013 zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, oder eine andere Person einer von zwei im Falle der Abgabe einer gesonderten Erklärung.

Die oben genannten Personen erhalten einen Zuschuss für den Verbrauch geförderter Heizstoffe. Wer ist von der Liste ausgeschlossen:

a) Natürliche Personen, die in der Einkommensteuererklärung gemäß Artikel 11 des Gesetzes 4172/2013 als abhängige Mitglieder des Schuldners angegeben sind.

b) Personen, die in der Erklärung angegeben haben, dass sie im Status eines „Gastes“ (φιλοξενούνται) wohnen.

c) Personen, die der Luxuswohnsteuer unterliegen und mehr als zwei (2) Autos (einschließlich gemeinsamer) besitzen, deren Wert (in Prozent) mehr als zwei Autos entspricht, einschließlich solcher, die freiwillig stillgelegt wurden.

d) Personen, die einen Antrag auf Beheizung eines Büros (Produktionsbereichs) für berufliche Tätigkeiten gestellt haben.

e) Stiftungen, Organisationen und alle juristischen Personen gewerblicher oder gemeinnütziger Art bzw. juristische Personen.

f) Steueransässige Ausländer, die in Griechenland eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, sowie deren Ehepartner oder Vertragspartner einer gemeinsamen Aufenthaltsvereinbarung mit ihnen.



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