01.07.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Betriebe müssen aufgrund der Hitze von 12:00 bis 17:00 Uhr ihre Arbeit einstellen


Aufgrund extremer Hitze am Mittwoch und Donnerstag in Attika, Ostmittelgriechenland, Ostpeloponnes und Thessalien mit 12:00 bis 17:00 Uhr sind ausgesetzt Arbeiten mit Handarbeit im Freien.

Arbeitsunterbrechung

Die Arbeitsunterbrechung gilt im technischen und baulichen Bereich – auf Baustellen, beim Vertrieb und Transport von Produkten und Gegenständen mit einem Zweirad (Lieferung) – wenn die Temperatur 40 °C oder mehr beträgt. Insbesondere für Arbeiten im Schiffbau- und Reparaturbereich gilt die Anforderung des obigen Unterabschnitts jedoch für Temperaturen über 38 °C.

Bei Nichterfüllung der Pflichten aus dieser Verordnung verhängt die Arbeitsaufsichtsbehörde gegen das Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 2.000 Euro für jeden Arbeitnehmer. Insbesondere unter Berücksichtigung des entsprechenden Rundschreibens vom 3. Juni 2024 (Nr. 34666) „Prävention von Hitzestress bei Arbeitnehmern“ des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit sieht das neu veröffentlichte Rundschreiben Folgendes vor:

Zwangseinstellung der Arbeit:

α) Für Mitarbeiter von Unternehmen mit Sitz vor allem in Attika, im östlichen Mittelgriechenland, im östlichen Peloponnes und in Thessalien, wo gemäß einer besonderen Wettervorhersage besonders hohe Temperaturen zu erwarten sind, ist es erforderlich, die Arbeit am Dienstag, den 11.6.2024, von 12.00 bis 17.00 Uhr einzustellen , Mittwoch, 12.06.2024 und Donnerstag, 13.06.2024 für handwerkliche Arbeiten im Freien. Dies betrifft Arbeiten auf Technik- und Baustellen, Baustellen, Lieferung und Transport von Produkten und Gegenständen auf einem Zweirad (Lieferung) usw., wenn die Temperatur mindestens 40 °C beträgt.

b) Für Arbeiten in einer Schiffbauzone gilt die Verpflichtung des vorstehenden Unterabschnitts bei Temperaturen über 38 °C.

c) Im Falle der Anwendung der Maßnahme der Aussetzung des Vertriebsbetriebs kann die Möglichkeit der Annahme von Bestellungen direkt im Geschäft (zum Mitnehmen) sowie die Möglichkeit des Vertriebs in Privatfahrzeugen mit Ausnahme von Zweirädern und anderen in der Verordnung genannten Fahrzeugen beibehalten werden vorherigen Unterabsatz, wie in Artikel 2 des Gesetzes 2696/1999 definiert, unter spezifischeren Bedingungen (vorausgesetzt, sie sind mit einer Klimaanlage ausgestattet).

d) Die Einstellung der Arbeit gilt nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit wichtiger und gesellschaftlich bedeutsamer Infrastruktur im Gesundheits-, Verkehrs- und öffentlichen Versorgungssektor (medizinische Einrichtungen, Wasserversorgung, Stromversorgung, Luftverkehr, Güterumschlag, See-, Land- und Schienenverkehr). ), vorbehaltlich der Annahme weiterer technischer und organisatorischer Maßnahmen gemäß Rundschreiben Nr. 34666/06/03/2024 „Verhinderung von Hitzestress bei Arbeitnehmern“, einschließlich der Arbeitszeitgestaltung.

e) Bei Nichterfüllung der in dieser Verordnung vorgesehenen Pflichten verhängt die Arbeitsaufsichtsbehörde gegen jeden Arbeitnehmer des Unternehmens eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro.

Bereitstellung von Fernarbeit mithilfe eines Telearbeitssystems

Arbeitnehmer mit abhängigen Arbeitsverhältnissen im privaten Wirtschaftssektor, die zu Hochrisikogruppen gehören, insbesondere bei Exposition gegenüber erschwerenden Bedingungen in Gebieten, in denen gemäß der Sonderwettervorhersage vom 10.06.2024 mit besonders hohen Temperaturen zu rechnen ist , erhalten die Möglichkeit, aus der Ferne mithilfe eines Telearbeitssystems zu arbeiten, wenn dies aufgrund der Art ihrer Arbeit möglich ist.

Kämpfen Hitzestress In Gebieten, in denen laut einer speziellen Wettervorhersage besonders hohe Temperaturen zu erwarten sind (hauptsächlich Attika, Ostmittelgriechenland, Ostpeloponnes und Thessalien), und um es den Arbeitnehmern zu erleichtern, ihre Arbeitszeiten zu ändern, dürfen Arbeitgeber dies nicht tun Melden Sie sich bei Änderungen in der Arbeitszeitgestaltung vorab bei PS ERGANI an.



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