20.09.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

ΑΑΔΕ führt Kontrollen für nicht versicherte Fahrzeuge ein


Ab nächsten Monat wird ΑΑΔΕ ins Visier genommen unversicherte Autosdas ist nicht durchgegangen KTEO, und Eigentümer, die nicht zahlen Anmeldegebühren.

Dank Gegenkontrollen mithilfe einer neuen digitalen Anwendung, die „geladen“ alle Fahrzeugunterlagen, Zuwiderhandlungen werden innerhalb weniger Minuten identifiziert und mit Geldstrafen belegt.

Darüber hinaus werden spezielle Überwachungsteams an wichtigen Punkten des nationalen Straßennetzes Kontrollpunkte einrichten, um Fahrzeugkennzeichen zu scannen. Abhängig von der Art des Verstoßes werden Bußgelder verhängt:

  1. Für nicht versicherte Fahrzeuge betragen die Bußgelder 1.000 € für Linienbusse und LKWs, 500 € für Personenkraftwagen und andere Fahrzeuge aller Art und 250 € für Zweiräder.
  2. Wenn die Rückstände bei der Kfz-Steuer mindestens ein Jahr betragen, wird der Gesamtbetrag der Rückstände bei der Kfz-Steuer nach der Verhängung des entsprechenden Bußgeldes ermittelt.
  3. Wenn das Fahrzeug die regelmäßige technische Inspektion des KO nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bestanden hat, überweist das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr ein vorgeschriebenes Bußgeld von bis zu 150 Euro über das Finanzamt und bis zu 400 Euro über die Verkehrspolizeiinspektion.

Sobald ein Verstoß festgestellt wird, wird eine elektronische Überprüfung durchgeführt. erneut innerhalb von 3-12 Monaten nach Verhängung der Geldbuße. Stellt sich bei der erneuten Kontrolle heraus, dass der Halter den Auflagen nicht nachgekommen ist, werden die Zulassungs- und Kennzeichen des Fahrzeugs eingezogen. Eine Rückerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der entsprechenden Versicherungspolice, einer gültigen TÜV-Karte bzw. einer Bescheinigung über die Nichtzahlung der Zulassungsgebühr sowie eines Nachweises über die Zahlung der Geldbuße.

Wenn sich herausstellt, dass sich ein Fahrzeug, für das ein Antrag auf Stilllegung beantragt wurde, im Verkehr befindet oder an einem anderen Ort als dem, an dem es angemeldet wurde, geparkt ist, wird die Stilllegung aufgehoben und die griechische Straßenverwaltung verhängt eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro zusätzlich zu Anmeldegebühren und Bußgeldern bei Nichtzahlung. Bei wiederholtem Verstoß innerhalb von fünf Jahren erhöht sich die Geldbuße um das Dreifache, bis zu 30.000und der Führerschein des Eigentümers oder Inhabers wird für 3 Jahre eingezogen.



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