19.09.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Freiberufler: Das neue System zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge wird an das Gehalt gekoppelt


Ab 2025 hängen die Sozialversicherungsbeiträge für Freiberufler direkt von der Lohnentwicklung ab. Das neue System zur Beitragsberechnung ersetzt die bisherige Praxis, sich am Verbraucherpreisindex zu orientieren.

In der Praxis erhöhen sich die Beiträge um durchschnittliches Gehaltswachstum für das Vorjahr. Beispiel: Wenn im Jahr 2024 die Löhne um 5 % steigen, dann werden im Jahr 2025 die Berufsbeiträge um 5 % steigen.

Es wird angenommen dass Die Beitragserhöhung wird größer ausfallen, wenn die Löhne stärker steigen als die Inflation, und eine Beitragserhöhung führt zu einer Verbesserung der Renten. Ab 2025 wird es auch Änderungen bei der Berechnung der kapitalgedeckten Renten geben. Anstelle des Renteneinkommens plus Verbraucherpreisindex wird bei der Neuberechnung nun auch der Lohnänderungsindex zugrunde gelegt. Das bedeutet es Das Lohnwachstum wird sich positiv auf das Rentenniveau auswirken. Je höher das Lohnwachstum im Jahr 2024 ist, desto größer ist der Anstieg der Renten für Rentner im Jahr 2025 und in den Folgejahren. Experten zufolge wird der Unterschied in den ersten Jahren gering sein, aber nach 5-6 Jahren werden die Renten um 5-10 % erhöht.

Gemäß der einschlägigen Bestimmung des Gesetzes 4670/2020 erfolgt die Anpassung der pensionsfähigen Gehälter für den Zeitraum bis 2024 auf der Grundlage des allgemeinen Verbraucherpreisindex des Nationalen Statistikamtes und ab 2025 auf der Grundlage des vom Nationalen Statistikamt berechneten Lohnänderungsindex Nationales Statistikamt.

Der Lohnänderungsindex beeinflusst die Höhe der Rente, nicht die jährliche Erhöhung der Rente, die weiterhin nach der gleichen Formel berechnet wird, also Wachstumsrate plus Inflation dividiert durch zwei. Das Endergebnis hängt von der Lohndynamik ab, die eine Funktion der Wachstumsraten ist.



Source link