05.10.2024

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Griechenland: Verschärfung der Strafbarkeit von Minderjährigen und ihren Eltern (Video)


Das griechische Ministerkabinett hat gestern, am 30. September, Maßnahmen zur Verschärfung der Strafen für Gewalt zwischen Minderjährigen beschlossen. Neben der Änderung der Strafen für Eltern werden eine Reihe neuer Strafmaßnahmen für Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren eingeführt – Sie können mit 15 Jahren hinter Gittern landen.

Die Gründe für die Zunahme von Vorfällen unter Minderjährigen, auch in Schulen, wurden zu einem der Hauptthemen der gestrigen Kabinettssitzung unter dem Vorsitz des griechischen Premierministers Kyriakos Mitsotakis. Minister für Bürgerschutz Michalis Chrysochoidis und Justizminister Georgios Floridis präsentierten Gesetzesinitiativen zur Bekämpfung von Kriminalitätsfällen.

Das Ministerkabinett hat beschlossen, die Strafe für ein Vergehen im Zusammenhang mit mangelnder elterlicher Aufsicht für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr zu verschärfen. Darüber hinaus werden Korrekturmaßnahmen für Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren ergriffen, die Straftaten begangen haben. Der Besitz einer Waffe, beispielsweise das Tragen eines Messers, durch Minderjährige wird nach einem gesonderten Artikel strafbar sein, schreibt CNN Griechenland.

Nach einer umfassenden Untersuchung griechischer Polizeidaten zu Trends bei der Jugendkriminalität werden die folgenden Gesetzesinitiativen vorgeschlagen:

  1. obligatorischer Ersatz einer restriktiven Maßnahme durch Untersuchungshaft im Falle der wiederholten Begehung einer Straftat im Zusammenhang mit bestimmten Straftaten,
  2. die Aufhebung der vollständigen Haftungsfreistellung des Täters, wenn er das Opfer im Falle eines Diebstahls oder Raubes voll zufrieden gestellt hat, und lediglich die Bereitstellung einer angemessenen Folgenmilderung,
  3. Verschärfung der Strafen für Eltern, die die Aufsicht über ihre minderjährigen Kinder vernachlässigen,
  4. eine genauere Unterscheidung zwischen dem Begriff „Messer“ als allgemeiner Begriff und einem speziellen Begriff im Zusammenhang mit „Nahkampfwaffen“,
  5. Einführung von Beschränkungen für den Verkauf und die Verfügbarkeit von Messern an Minderjährige,
  6. Differenzierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Allzweck- und Spezialmesser,
  7. Verschärfung der Mindeststrafe für den Besitz von Waffen, insbesondere Schusswaffen, Munition usw.,
  8. die Strafe für den Einsatz von Waffen wird als Gesamtstrafe verbüßt ​​und unterliegt nicht den Bestimmungen über verschärfte Strafen,
  9. Erhöhung des Straftatbestands für das Tragen einer Schusswaffe,
  10. verbietet Personen, die verurteilt wurden oder denen eine Strafanzeige droht, für bestimmte Taten den Erwerb einer Waffenlizenz.



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