Das Programm „Sozialtourismus 2023“ soll voraussichtlich Anfang Juni beginnen.
Auch in diesem Jahr erhalten die Begünstigten wieder einen Gutschein für einen kostenlosen Urlaub, wenn sie einen Antrag auf der entsprechenden Plattform für Sozialtourismus stellen. Das Programm kann teilnehmen sowohl arbeitslose als auch berufstätige. Außerdem Begünstigte mit Behinderungen oder die auf Antrag ein behindertes Familienmitglied haben, können jährlich (fortlaufend) am Programm „Sozialtourismus“ teilnehmen.
Das Programm richtet sich an diejenigen, die in dem Jahr, das seit Beginn des Programms vergangen ist:
- hat 50 Versicherungstage (ensima),
- und/oder eine besondere Leistung zum Schutz der Mutterschaft nach Art. 142 des Gesetzes 3655/2008,
- und/oder regelmäßiges Arbeitslosengeld bezieht (nach allgemeinen Bestimmungen)
- und/oder Langzeitarbeitslosengeld erhält, Punkt IA.1.III des Gesetzes 4093/2012.
Damit ein Bürger das Programm nutzen und sich kostenlos ausruhen kann, darf er es nicht sein Programmteilnehmer (letztes Jahr).
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