19.09.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Die Frage der Anhebung des Renteneintrittsalters steht erneut auf der Tagesordnung


Die Folgen der sich verschärfenden demografischen Problematik lassen erneut die Möglichkeit einer Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters nach 2027 aufkommen.

Laut EFKA lag die Zahl der Rentenanträge im ersten Halbjahr bei knapp 100.000, bis zum Jahresende werden zwischen 230.000 und 250.000 Anträge erwartet. Das zeigen die Zahlen Anzahl neuer Rentenanträge erreichte im ersten Halbjahr dieses Jahres 99.434, was auf einen Anstieg im Jahr 2024 hindeutet. Aus dem Atlas-Systembericht für den Zeitraum Januar bis Juni geht hervor, dass im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (94.851 Anträge) in diesem Jahr ein Anstieg von 4.583 Anträgen verzeichnet wurde.

Spielt eine wichtige Rolle bei einem Aufwärtstrend ein demografisches Problem, das dauerhafte Zweifel an einer möglichen Anhebung des Rentenalters aufkommen lässt. Obwohl die Regierung klargestellt hat, dass die nächste Überprüfung des Versicherungssystems wie geplant im Jahr 2027 stattfinden wird, ist die Atmosphäre trübe Eine mögliche Erhöhung der allgemeinen Altersgrenzen bleibt bestehen.

Veröffentlichte Berichte über die Folgen des demografischen Problems bringen Maßnahmen wie Erhöhungen mit sich allgemeines Renteneintrittsalter, Ausweitung der Arbeitsversicherung und Senkung der Ersatzquoten. Aussagen zuständiger Regierungsvertreter lassen die Möglichkeit offen, dass es nach 2027 zu Änderungen kommen dürfte.

Tatsächlich der Bericht der Europäischen Kommission Bedrohliche demografische Ereignisse und ihre Folgen werden vertuscht.

Die steigende Lebenserwartung führt in Kombination mit einer begrenzten Fruchtbarkeit und einer alternden Bevölkerung zu einer Anhebung des Rentenalters.

Der Bericht erwähnt die Möglichkeit für unser Land, das gesetzliche Rentenalter von derzeit 62 Jahren auf 67,5 Jahre bei 40 Versicherungsjahren anzuheben. Bis 2030 Es wird vorgeschlagen, die derzeitige Altersgrenze von 62 Jahren bei 40 Versicherungsjahren auf 63,5 Jahre zu erhöhen. Die Gesamtaltersgrenze, die derzeit bei 67 Jahren liegt, könnte im Jahr 2030 auf 68,5 Jahre und im Jahr 2070 auf 72,5 Jahre steigen.



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