08.05.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Die Begrenzung der Fahrgäste in Taxis und Autos wurde geändert

Ab dem 22. Mai wird die Zahl der Fahrgäste in Autos und Taxis auf drei (ohne Fahrer) anstatt auf die zuvor zugelassenen zwei steigen. Dies geht aus einer neuen gemeinsamen Regierungsentscheidung hervor, die im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde.

Die neue Entscheidung sieht vor, dass im öffentlichen Personenverkehr bis zu drei Fahrgäste zusätzlich zum Fahrer befördert werden dürfen in:

Δ.Δ.Χ (Taxis mit Sondergenehmigung); TAXI; Sondermietvertrag, ειδικής μίσθωσης (gemietete, gemietete Fahrzeuge). IX (persönlicher Personenverkehr); EIX (Mietwagen mit Fahrer).

Alle Personen im Fahrzeug müssen Masken tragen. Andernfalls beträgt die Geldstrafe jeweils 300 €.

Das Überschreiten des Grenzwerts ist nur in Fällen zulässig, in denen die Fahrgäste des Fahrzeugs:
a) minderjährige Kinder, deren Aufenthalt unter Aufsicht von Erwachsenen unmöglich ist;
b) eine Person, die die Unterstützung eines zweiten Passagiers für den Transport benötigt.

Fahrzeug-VAN (Minivan), das für 9 Personen ausgelegt ist (außer für den Fahrer):

Erlaubt bis zu 4 Personen, während alle eine Maske verwenden müssen. Die Überschreitung der Passagierzahl ist nur möglich, wenn das Fahrzeug zusammen mit Erwachsenen Minderjährige sind, die nicht zu Hause gelassen werden können.

Die Geldstrafe für die Nichtbenutzung der Maske beträgt 300 Euro für alle im Fahrzeug, wenn die Passagiere keine familiären Bindungen vom Typ A und B haben.

Es ist auch vorgesehen, dass für Schüler, die von Taxis außerhalb der Stadt für den Transport zur und von der Schule bedient werden, nach Vorlage des entsprechenden Zertifikats des Schulleiters bis zu 4 Personen untergebracht werden dürfen. Eine ähnliche Möglichkeit bieten Lehrern außerhalb der Stadt, die entweder mit dem Taxi oder mit dem Auto eines der Lehrer reisen.

In Bezug auf den Verwandtschaftsgrad sieht das Gesetz Folgendes vor:

Erster Grad A: Eltern, Kinder, Ehemann, Ehefrau, Schwiegervater, Schwiegermutter. 2. Grad B: Großeltern, Enkel, Bräutigam, Braut, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Brüder und Schwestern. Dritter Grad D: Urgroßmütter und Urgroßväter, Urenkel, Nichten, Onkel, Tanten.

Experten zufolge bleiben trotz der Aufhebung der Beschränkungen einige Schutzmaßnahmen obligatorisch, bis das Land die Herdenimmunität erreicht hat.





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