02.05.2024

Athen Nachrichten

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Der EGMR hat die russische Kontrolle über den Donbass seit Mai 2014 anerkannt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat anerkannt, dass die Russische Föderation seit 2014 einen Teil der Regionen Donezk und Luhansk kontrolliert, sodass Tausende von Klagen gegen sie in Betracht gezogen werden können.

Als informiert Reuters, ein Gericht in Straßburg entschied über die Möglichkeit, Beschwerden über die Ereignisse im Donbass zu prüfen, darunter drei Klagen aus der Ukraine und den Niederlanden gegen Russland. Zwei davon betreffen Menschenrechtsverletzungen in von Separatisten kontrollierten Gebieten, und einer betrifft Moskaus mutmaßliche Schuld am Absturz der Malaysian Airlines 2014.

Die Russische Föderation hat erklärt, dass sie die Separatisten in der DVR und der LVR nicht kontrolliere, und bestreitet die Möglichkeit, Ansprüche zu prüfen. Das Gericht entschied jedoch, dass sie erheblichen Einfluss auf die Militärstrategie der Separatisten hatte, auf deren Ersuchen Artilleriebeschuss des Territoriums der Ukraine durchführte, Waffen lieferte und für die Ereignisse auf ihrem Territorium verantwortlich sein könnte.

Nach der Verabschiedung dieser Entscheidung wird das Gericht den Fall der Ukraine und der Niederlande gegen Russland sowie Tausende anderer Fälle, die auf diese Entscheidung warteten, in der Sache prüfen, stellt die Zeitung fest.



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