08.05.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Der Zutritt von Haustieren zu bestimmten archäologischen Stätten war zuvor unter bestimmten Bedingungen erlaubt, vorbehaltlich der Schlussfolgerung des Zentralrats für Archäologie ΚΑΣ.

Bisher waren nur Blindenhunde für Menschen mit Behinderungen in archäologische Stätten erlaubt. Jetzt erlauben mehr als 120 Plätze Haustiere unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel das Vorhandensein eines Hygienebuchs. Dies ist der erste, aber wichtige Schritt zur Straffung der einschlägigen Rechtsvorschriften und zur Angleichung an ähnliche in den Ländern geltende EU.

Der Zentrale Archäologische Rat erlaubt keine Haustiere in stark frequentierten archäologischen Stätten wie der Akropolis, Knossos, dem antiken Olympia und Delphi.

„Offensichtlich der Eingang mit Haustieren nicht an allen archäologischen Stätten in Griechenland erlaubt. An Orten mit besonders starkem Verkehr und der Anwesenheit von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, wie z. B. der Akropolis von Athen, wird der Zugang für unsere kleinen Freunde nicht einfach sein, da sie selbst in Gefahr sein und sich durch Menschenmassen unwohl fühlen können“, erklärte Lina Mendoni, griechischer Kulturminister.

Die neue ΚΑΣ-Entscheidung betrifft archäologische Stätten, bei denen es aufgrund ihrer Größe keine Probleme mit der Freizügigkeit auf dem Territorium und der Ansammlung von Besuchern gibt, sagte das Kulturministerium in einer Erklärung.

Mehr als 120 archäologische Stätten werden jedoch haustierfreundlich sein, und mehr als 110 Gehege werden am Eingang aufgestellt, damit Tierschützer sie während ihrer Tour verlassen können.

Haustiere sind in Denkmälern, Theatern, Tempeln, Gräbern und auf den Mosaikböden von Kulturdenkmälern nicht gestattet.

Haustiere dürfen jetzt archäologische Stätten wie Vergina, Delos, das antike Messina, Mykene, Philippi οι) besuchen.

Regeln für Haustiere:

  • Tierhalter müssen eine bis zu einem Meter lange Leine haben, die Tiere im Arm oder in einer Transportbox halten.
  • Beim Betreten der archäologischen Stätte muss der Besitzer ein Gesundheitszeugnis des Tieres vorlegen. Außerdem müssen Sie Zubehör für die Reinigung nach Ihrem vierbeinigen Haustier (Schaufel und Tasche) dabei haben.
  • Große Tiere dürfen das Territorium des Kulturdenkmals nur mit einem Maulkorb betreten.



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