04.05.2024

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14.800 Euro für Jungunternehmer mit Fokus auf Frauen: Kriterien und Fristen

Am Freitag, 9. Juni 2023 (um 15:00 Uhr), endet die Frist für die Einreichung elektronischer Bewerbungen DYPA für den 3. Zyklus des Programms zur Bereitstellung von Unternehmensinitiativen zur Beschäftigung junger Freiberufler im Alter von 18 bis 29 Jahren mit Schwerpunkt auf Frauen.

Ziel der 12-monatigen Aktion sei es, die Selbstständigkeit von 450 jungen Arbeitslosen durch die Schaffung eines nachhaltigen Unternehmens und die Beschäftigung von Frauen zu fördern, heißt es in einer Erklärung der staatlichen Arbeitsverwaltung (DYPA).

Summe finanzielle Unterstützung für neue Unternehmen beträgt 14.800 Euro und wird in drei Raten wie folgt ausgezahlt:

  • 1. Rate 4000 Euro nach Beginn der Tätigkeit ΔΟΥ.
  • 2. Rate 5400 Euro nach Ablauf des ersten Semesters ab Geschäftsbeginn.
  • 3. Rate 5400 Euro nach Ablauf des zweiten Semesters ab Unternehmensgründung.

Die Begünstigten der Aktien sind Gemeldete Arbeitslose im Alter von 18 bis 29 Jahren, die eine Förderung beantragen (Vorlage eines Businessplans erforderlich).

Der Förderantrag (Investitionsvorschlag) wird ausschließlich elektronisch an das State Assistance Information System (PSAI) des Ministeriums für Entwicklung und Investitionen übermittelt: https://www.ependyseis.gr.

Das Programm mit einem Gesamtbudget von 61.200.000 Euro wird vom griechischen Staat und dem Europäischen Sozialfonds/Jugendbeschäftigungsinitiative im Rahmen des Operationellen Programms Διά Βίου Μάθηση 2014-2020 kofinanziert.

Der Prozess, die Methodik und die Kriterien für die Bewertung von Anträgen sind auf der jeweiligen elektronischen Plattform detailliert beschrieben. Für weitere Informationen können Interessierte die DYPA-Website www.dypa.gov.gr besuchen.



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