02.05.2024

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Die EU wird den Mechanismus zur Aussetzung des visumfreien Reisens mit Drittstaaten stärken

Um den Mechanismus zur Aussetzung visumfreier Regelungen zu stärken, beginnt die Europäische Kommission mit Konsultationen mit dem Rat EU und das Europäische Parlament.

Dies gab der Pressedienst der Europäischen Kommission am 30. Mai bekannt. schreibt „Europäische Wahrheit“. Die Grundsätze des aktuellen Mechanismus sind in Artikel 8 der Visa-Verordnung festgelegt, dessen Hauptzweck darin besteht, eine vorübergehende Aussetzung der Visumfreiheit im Falle eines plötzlichen und erheblichen Anstiegs der illegalen Migration oder von Risiken für die Einreise zu ermöglichen Sicherheit der Europäischen Union.

Die visumfreie Regelung bringt den EU-Mitgliedstaaten und Drittländern erhebliche wirtschaftliche, soziale und kulturelle Vorteile, stellt die Kommission fest. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen jedoch, dass ein visumfreies Regime erhebliche Herausforderungen mit sich bringen kann – sowohl im Migrations- als auch im Sicherheitsbereich. Die Europäische Kommission stellt fest:

„Mangelnde Kohärenz mit der EU-Visumpolitik kann ein Land mit visumfreiem Regime zu einem Transitknotenpunkt für illegale Einreisen in die Europäische Union machen. Dies geschah im Fall der visumfreien Einreise von Bürgern aus Ländern, die in den Westbalkan einreisen Wir haben eine Visaregelung mit der EU, was im Jahr 2022 zu einem Anstieg der Zahl illegaler Einreisen in die Europäische Union führte.“

Hohe Sicherheitsrisiken entstehen auch durch Regelungen zur Verleihung der Staatsbürgerschaft an Investoren, die von Drittstaaten mit visumfreiem Regime genutzt werden. Sie werden mit Unterwanderung durch organisierte Kriminalität, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Korruption in Verbindung gebracht. Bestehende Regelungen ermöglichen es Bürgern von Nicht-EU-Ländern, die Staatsbürgerschaft eines visumfreien Landes zu erwerben und in die EU einzureisen, wobei das Verfahren zur Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa umgangen wird.

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, möchte die EU die aktuellen Regeln zur Überwachung der Funktionsweise des visumfreien Regimes mit Drittländern ändern. Ihre Überarbeitung kann Folgendes umfassen:

  • neue Gründe für die Aussetzung des visumfreien Reisens unter Berücksichtigung neu auftretender Risiken;
  • Anpassen von Schwellenwerten zum Auslösen des Aufhängungsmechanismus;
  • Schaffung eines flexibleren und effizienteren Verfahrens;
  • Stärkung der Bestimmungen zur Überwachung und Berichterstattung.

Es wird erwartet, dass die Europäische Kommission im Herbst nach Gesprächen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU einen Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung des Mechanismus zur Aussetzung des visumfreien Reisens vorlegen wird.

Bisher gilt in der Europäischen Union mit 61 Nicht-EU-Ländern eine visumfreie Regelung. 25 Länder haben Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht mit der EU, und 8 wurden nach dem erfolgreichen Abschluss des Dialogs über die Visaliberalisierung davon ausgenommen. Zu diesen Staaten gehört auch die Ukraine.



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