27.04.2024

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Griechischer Haushalt für 2024 ändert FPA


Neuer Haushalt – neue Daten zur Mehrwertsteuer (FPA). Da die Regierung über einen fiskalischen Spielraum verfügt, wird sie die aufgrund von Covid-19 reduzierte Mehrwertsteuer im Bereich Verkehr und Tourismus beibehalten.

Den vorliegenden Informationen zufolge schreibt CNN Griechenland, die Regierung hat eine Entscheidung getroffen Beibehaltung des FPA-Satz von 13 % für Tourismus, Verkehr und Kultur. Der ermäßigte Satz von 13 % bleibt auch für Kaffee und Getränke bestehen und entfällt ab dem 1. Januar 2024 für alkoholfreie Getränke, die von Gastronomiebetrieben ausgeschenkt werden.

Der endgültige Haushaltsentwurf, der heute, am 21. November, dem Parlament vorgelegt wird, sieht Folgendes vor:

MwSt. 13 %

Transport: Fahrkarten für Züge, U-Bahnen und Straßenbahnen, Stadt- und Überlandbusse, Flugreisen, Passagierschiffe, eine Kombination aus Straßen-, Luft- und Seetransport.

Tourismus: Gebühren für Hotels und/oder andere Arten von Unterkünften – Zimmer und Camps, einschließlich Halbpension oder Vollpension. Aber es gibt Nuancen:

  • Bei Aufenthalt mit Frühstück oder Halbpension wird 13 % Mehrwertsteuer berechnet;
  • Bei einem Aufenthalt mit Vollpension unterliegen nur 5 % des Mietpreises dem regulären Mehrwertsteuersatz von 24 %, die restlichen 95 % – 13 %;
  • Bei einem All-Inclusive-Aufenthalt unterliegen 90 % des Einzelpreises („Paket“) der FPA mit einem ermäßigten Satz von 13 %.
  • Für die Ägäischen Inseln gilt eine zusätzliche Steuerermäßigung von 30 %.

Sport: Fitnessstudios, Tanz- und/oder Sportschulen, es sei denn, sie sind gemäß Artikel 22 des Mehrwertsteuergesetzes von der Steuer befreit. Wenn diese Unternehmen jedoch zusätzliche Dienstleistungen erbringen – Sauna, Dampfbad, Solarium, Massage, Hydromassage, ästhetische und diätetische Dienstleistungen –, unterliegen sie einem Steuersatz von 24 %.

Kaffee und Taxi: Für weitere sechs Monate bleibt der FPA bei 13 %.

FPA 24 %

Alkoholfreie Getränkeserviert von Gastronomiebetrieben, wie Mineralwasser, Fertiggetränke, Säfte und Erfrischungsgetränke im Allgemeinen.

FPA 6 %

Kultur: Eintrittskarten für Kino und Theater, Konzerte oder andere Aufführungen.



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