02.05.2024

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7 Leistungen im Dezember: Einzelheiten zu Begünstigten und Zahlungsbedingungen


Die Liste derjenigen, deren verfügbares Einkommen im Dezember sowie in der Vorweihnachtszeit und im neuen Jahr steigen wird, ist lang.

Das Geld wird entweder als dauerhafte Leistung (und als Erhöhung zu Weihnachten) oder als Notmaßnahme bereitgestellt. Dies gab die griechische Regierung offiziell bekannt. Zu den Personen, die eine Erhöhung ihres Standardeinkommens verzeichnen werden, gehören:

  • Beamte und Rentner erhalten ihr Januar-Gehalt (Beitrag) im Voraus ausgezahlt, einschließlich des Betrags des „Weihnachtsgeschenks“.
  • 18- und 19-Jährige, die erstmals den neu eingeführten „Jugendpass“ erhalten
  • Heizkostenzuschuss,
  • Verlängerung des Marktpasses 2, der für diejenigen gilt, die in Gebieten leben, die von Sommerbränden sowie Überschwemmungen im September betroffen sind,
  • Begünstigte des garantierten Mindesteinkommens (EEI-KEA).

Wer und wann erhält zusätzliches Geld auf seinem Konto:

  • Beamte. Etwa 660.000 Beamte (mit 14 Dienstjahren) erhalten ab dem 1.1.2024 eine Gehaltserhöhung. Alle Grundgehälter wurden um 70 Euro erhöht. Die größten Nutznießer werden Beamte in Führungspositionen sowie solche mit Kindern sein, deren Einkommen durch eine Erhöhung der Stellenzulage um 30 Prozent und der Höhe der Familienzulage für jedes Kind zusätzlich erhöht wird. Für das erste Kind erhöht sich die Leistung um 20 Euro (von derzeit 50 auf 70 Euro), bei zwei oder mehr Kindern erhöht sich die Leistung um 50 Euro. Unter Berücksichtigung des neuen Lohnfonds beträgt die durchschnittliche Jahreszahlung pro Arbeitnehmer 2084 Euro (Gesamtbetrag) bzw. 1476 Euro (netto). Die Auszahlung der erhöhten Löhne erfolgt in den letzten 10 Dezembertagen.
  • Rentner. Eine Erhöhung um 3 % (von 25 auf 60 Euro pro Monat, je nach Rentenhöhe) erhalten rund 1.800.000 Rentner. Schätzungsweise 1,5 Millionen von ihnen erhalten die volle Erhöhung um 3 %, während 300.000 einen Teil der Erhöhung erhalten, da dieser auf den Betrag der „persönlichen Differenz“ angerechnet wird. Die Auszahlung der erhöhten Renten erfolgt noch vor Weihnachten.
  • Heizkostenzuschuss. Die erste Zahlung erfolgt bis zum 22. Dezember 2023 und gilt für Anträge, die bis zum 30. November 2023 eingereicht werden, vorbehaltlich der Registrierung der Unterlagen bis zum 8. Dezember 2023.
  • Marktpass 2. Leistungsempfänger aus den betroffenen Gebieten erhalten die Leistung für beide Monate, November und Dezember 2023. Der Prozess erfolgt automatisch mit denselben Kriterien und Bedingungen. Die Zahlung erfolgt am 20. Dezember, bei Neuanträgen erfolgt die Zahlung später.
  • Jugendpass. Begünstigte des Youth Pass können bis Dienstag, den 5. Dezember, finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 € beantragen. Begünstigte sind rund 200.000 junge Menschen im Alter von 18 und 19 Jahren. Der Betrag wird einer digitalen Debitkarte gutgeschrieben, die bei Unternehmen aus den Bereichen Kultur, Tourismus und Verkehr eingesetzt werden kann. Das Geld wird vor dem 10. Dezember eintreffen.
  • Garantiertes Mindesteinkommen (EEE-KEA). Begünstigte des garantierten Mindesteinkommens (rund 210.000 Menschen) erhalten ab Dezember eine dauerhafte Erhöhung um 8 %.
  • Das garantierte Mindesteinkommen ist eine einmalige Notfallzahlung. In diesem Jahr wird die Leistung noch vor Weihnachten an 2,3 Millionen einkommensberechtigte Bürger ausgezahlt, insgesamt 352 Millionen Euro.
  • Familien, die empfangen Kindergeld GEWAHRSAMerhält für Dezember eine Erhöhung der monatlichen Leistung um 150 %.
  • Rentner Wer ohne Berücksichtigung „persönlicher Unterschiede“ bis zu 700 Euro verdient, erhält 150 Euro.
  • Menschen mit Behinderungen empfangen Invaliditätsrente CUSTODY erhält 200 Euro.
  • Schließlich erhalten Empfänger des garantierten Mindesteinkommens eine 50-prozentige Erhöhung ihrer Leistung, die vor Weihnachten ausgezahlt wird.



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