03.05.2024

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Griechenland: Verbot des Transports von Elektrofahrzeugen auf Schiffen. Was Autofahrer wissen sollten


Erstellt von DALL·E 3

Das Ministerium für Schifffahrt und Inselpolitik empfahl in einem Rundschreiben, Maßnahmen zu ergreifen, um die Beförderung von Elektrofahrzeugen auf Schiffen zu verbieten.

In den letzten Monaten kam es zu Kontroversen über den Transport von Elektrofahrzeugen auf Schiffen aufgrund von Bränden, die offenbar durch Batterien von Elektrofahrzeugen verursacht wurden. Manche Reedereien im Ausland haben ein Transportverbot für emissionsfreie (umweltfreundliche) Fahrzeuge erlassendessen Popularität mit der Zeit zunimmt.

In unserem Land ist die Situation weitgehend präzisierte das Rundschreibenherausgegeben vom Ministerium für Schifffahrt und Inselpolitik: „Zusätzliche Maßnahmen für den Transport von Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen (AFVs) durch E/GO/G-Schiffe“ χρήσης εναλλακτικών καυσίμων (AFVs) με Ε/Γ- Ο/Γ πλοία“).

Es wird bemerkt, dass Das Rundschreiben legt keine verbindlichen Maßnahmen fest, sondern gibt den Reedereien Leitlinien und Empfehlungen. Insbesondere wird empfohlen, Elektrofahrzeuge sowie andere mit alternativen Kraftstoffen betriebene Fahrzeuge (Hybride sowie Fahrzeuge mit CNG- und LPG-Systemen) auf Passagier- und Frachtschiffen zu transportieren, sofern diese nicht unbegleitet sind. Gleichzeitig Es wird empfohlen, deren Verladung an Bord zu verbieten.

Vorschau

Beim Verladen von Elektrofahrzeugen und anderen Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen auf ein Schiff sollten deren Motortyp und Position (Parken) auf dem Schiff gekennzeichnet werden. Das Personal muss die entsprechenden Markierungen an einer gut sichtbaren Stelle an den Fahrzeugen anbringen (z. B. an der Windschutzscheibe). Fahrer und Passagiere sind verpflichtet, die Besatzung unverzüglich zu informieren, wenn sie einen Alarm vom Fahrzeug erhalten.

Es ist verboten, ein Fahrzeug (Elektroauto) ohne Begleitpersonen zu transportieren. Dies gilt für Autos mit beschädigten Stromversorgungssystemen, Batterien oder Tanks. Die Verantwortung dafür, dass das Fahrzeug keinen Schaden am Stromnetz oder an den Batterien erleidet, liegt allein bei den Eigentümern dieser Fahrzeuge (der Schiffseigner muss dies mit allen verfügbaren Mitteln feststellen). Gleichzeitig muss beim Beladen eines Elektrofahrzeugs dessen Gewicht berücksichtigt werden (sie sind 25 % schwerer als analoge Benzinautos).

Die Verladung muss in einem durch ein bestehendes CCTV-System geschützten Bereich ohne Störungen erfolgen. Der Betrieb einer mechanischen Lüftungsanlage muss gewährleistet sein (wenn es sich um einen geschlossenen Laderaum oder eine Sondergarage handelt) im Sinne der Richtlinie 2009/45/EU), beim Be- und Entladen und während der Reise. Auch die Verladung auf Freiflächen sollte, soweit möglich, bevorzugt werden, was auch praktikabel ist.

Das Rundschreiben empfiehlt zusätzlich zu den Patrouillen auch Wachsamkeit hinsichtlich Brandschutzmaßnahmen, wenn sich Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen an Bord befinden, wobei besonders darauf zu achten ist, wo diese geparkt werden. Auch auf einem Schiff, auf dem keine Patrouille vorgesehen ist, muss eine Patrouille durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug mit alternativem Kraftstoff betrieben wird.

Darüber hinaus fordert das Ministerium für Schifffahrt und InselpolitikMachen Sie Streifenmannschaften mit der Identifizierung gefährlicher Bereiche und Feuerlöschtechniken vertrautAußerdem stellen wir der Besatzung, die an Patrouillen teilnimmt, ein Wärmebildgerät und ein Toxizitätsmessgerät (zur Erkennung brennbarer Gase) zur Verfügung.

Abschließend wird es unter anderem empfohlen Schiffe ausrüsten mindestens zwei spezielle feuerbeständige Stoffabdeckungen (Umhänge) in jedem Fahrzeuglagerbereich sowie mindestens zwei Feuerlöscher und umluftunabhängige Atemschutzgeräte.



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