05.05.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Elektroheizungsvorteil: Verlängerung der Antragsfrist


Die Frist für die Beantragung von Heizstromzuschüssen sei bis zum 5. Februar verlängert worden, sagte Umwelt- und Energieminister Theodoros Skylakakis in einem Interview mit dem Radiosender Parapolitika 90.1.

Die Frist wurde verlängert, da die Zahl der Anträge 400.000 nicht überstieg und schätzungsweise 1,2 Millionen Verbraucher Interesse bekundeten. Zur Erinnerung: Die Frist für die Einreichung von Anträgen auf der myHeating-Plattform wäre heute, Freitag, der 19. Januar, gewesen. Der Zuschuss gilt für Januar, Februar und März. Der Betrag liegt zwischen 45 und 480 Euro als Einmalzahlung, die auf die vom jeweiligen Lieferanten erhaltene Rechnung geleistet wird.

So bewerben Sie sich

  • Ein Interessent betritt die Plattform myAADE.
  • Geben Sie die Stromnummer Ihres Hauptwohnsitzes ein.
  • Betreten Sie den Bereich Ihres Hauses.
  • Wählen Sie aus, ob Sie Eigentümer, Mieter oder Gast dieser Wohnimmobilie sind und geben Sie die notwendigen Daten ein, beispielsweise die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Mieters.
  • Geben Sie Ihre Kontaktinformationen ein.

Das Verfahren endet mit der endgültigen Einreichung des Antrags und der Betroffene wird umgehend darüber informiert, ob sein Antrag angenommen wurde „akzeptiert“ oder „abgelehnt“ sowie die Gründe für die Ablehnung.



Source link