03.05.2024

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Elektroheizungszuschuss: Bewerbungsplattform wird geschlossen


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Die Frist für Anträge zum Heizen mit Strom endet am Montag, dem 5. Februar, gab das Ministerium für Umwelt und Energie bekannt.

Die Höhe der Energieförderung liegt von Januar bis März 2024 zwischen 45 und 480 Euro pro Quartal und stellt einen Rabatt auf die Stromrechnungen der Begünstigten dar (entweder zur Zahlung oder zur Rückzahlung). Also Heizkostenzuschuss mit Strom nicht dem Bankkonto gutgeschrieben. Die Einkommens- und Vermögenskriterien entsprechen denen, die auch für Wärmezuschüsse für andere Energiearten gelten:

  • Das Familieneinkommen beträgt für Alleinstehende 16.000 Euro, für Verheiratete 24.000 Euro, zuzüglich 5.000 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind. Insbesondere bei Freiberuflern sollte der Jahresumsatz 80.000 Euro nicht überschreiten.
  • Die Immobilienpreise betragen bis zu 200.000 Euro für Singles und bis zu 300.000 Euro für Verheiratete und Alleinerziehende.

Empfänger von Heizkostenzuschüssen können ihre Ansprüche mithilfe von TAXISnet-Codes über die AADE-Plattform einreichen. Wie bekannt wurde, aus dieser Subvention Begünstigte des sozialen Haushaltstarifs (CHT) sind ausgeschlossen, Die Zahl wird auf etwa 700.000 geschätzt, sowie diejenigen, die bereits Zuschüsse für andere Wärmequellen (z. B. Öl, Erdgas, Holzpellets) erhalten.



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