02.05.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Besondere Hilfen für schutzbedürftige Gruppen: ab 6.02 Antragseinreichung – Begünstigte und Beträge


Mit KI erstelltes Bild

Ab Dienstag, 6. Februar, können Begünstigte einen Antrag stellen besondere Unterstützung für gefährdete Gruppen in Höhe von 718,50 Euro, in Kraft getreten am 29.12.2023.

Neue Position DYPA Ziel ist es, besonders gefährdete soziale Gruppen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, bei ihrer reibungslosen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und das soziale Sicherungsnetz DYPA für Arbeitslose zu stärken und auszubauen.

Leistungsempfänger sind Arbeitslose:

  1. Eltern einer Einelternfamilie.
  2. Aus dem Gefängnis entlassen.
  3. Frauen, Opfer geschlechtsspezifischer und/oder häuslicher Gewalt.
  4. Opfer von Gewalt – Menschenhandel.
  5. Konsumenten von Suchtmitteln.

Voraussetzungen für die Hilfeleistung für Arbeitslose:

  • bei der Antragstellung im digitalen Arbeitslosenregister DYPA mit einer der oben genannten Eigenschaften eingetragen sein
  • in den letzten 2 Jahren vor Einreichung des Antrags (bzw. seit Beginn der Strafe für Entlassene aus dem Gefängnis) 1–75 Tage lang in e-EFKA versichert gewesen sein
  • ein Einkommen von bis zu 16.000 Euro für Alleinstehende, 24.000 Euro für Verheiratete (erhöht sich um 5.000 Euro pro Kind) bzw. 29.000 Euro für Alleinerziehende (erhöht sich um 5.000 Euro für jedes Kind nach dem ersten) und gleichzeitig die Die Höhe ihres Gesamtbruttoeinkommens aus der Familienunternehmenstätigkeit sollte 80.000 Euro nicht überschreiten
  • nicht gleichzeitig Empfänger von regulärem Arbeitslosengeld, Langzeitarbeitslosengeld, Leistungen für Selbständige und Selbstständige sowie besonderen Saisonleistungen sein. Die Leistung wird alle 2 Jahre gewährt.

Bewerbungen werden ausschließlich online über gov.gr mit TAXISnet-Codes eingereicht unter: https://www.gov.gr/ipiresies/ergasia-kai-asphalise/anergia/eidiko-bothema-se-eualotes-koinonikes-omades

Die Route lautet: Startseite/Arbeit und Versicherung/Arbeitslosigkeit/Besondere Hilfe für gefährdete soziale Gruppen. (? ικές ομάδες.)

Die neue Sonderhilfe für gefährdete Gruppen ersetzt die Sonderhilfe für:

a) geförderte Arbeitslose, die nach Ausschöpfung des Zuschusses einen Monat lang arbeitslos bleiben,

b) ungeförderte Arbeitslose, die im selben Kalenderjahr 3 Monate arbeitslos waren,

c) nicht geförderte Arbeitslose, die in Betrieben gearbeitet haben, die ihren Betrieb eingestellt oder von ihrem Recht auf Arbeitsunterbrechung Gebrauch gemacht haben.

Weitere Informationen zu den Bedingungen der neuen Leistung und den erforderlichen Belegen finden Interessenten auf der DYPA-Website www.dypa.gov.gr



Source link