07.05.2024

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Griechenland: ab Mai "Drei Phasen" Goldenes Visum


Die Regierung gibt der Änderung des Gesetzes über das Goldene Visum den letzten Schliff und legt Investitionsgrenzen abhängig vom Standort der Investitionsobjekte fest.

Die zuständigen Ministerien überlegen verschiedene Szenarien für neue Grenzwertedie Beträge bis zu 800.000 Euro erreichen wird und gelten seit Mai als aktiviert. Den Informationen zufolge wird es drei „Geschwindigkeiten/Phasen“ für das Goldene Visum geben und touristische Gebiete werden eine Sonderbehandlung erhalten.

Dreiphasiges Goldenes Visum
Die Szenarien sehen die Festlegung neuer Grenzwerte in Abhängigkeit von der geografischen Lage des Objekts vor.

Insbesondere ist vorgesehen:

  • In Gebieten, die ein Anziehungspunkt für ausländische Investoren sind, wie zum Beispiel im nördlichen und südlichen Teil von Attika, insbesondere im östlichen Teil der Athener Riviera, im Zentrum von Thessaloniki, auf Mykonos und auf Santorini, wird die Schwelle für ein Goldenes Visum auf erhöht 800.000 Euro (ab 500.000 Euro heute).
  • Heute ist die Grenze 500.000 Euro betrifft die Gebiete des nördlichen Sektors, nämlich: Penteli, Kifisia, Metamorfosi, Chalandri, Agia Paraskevi, Vrilissia, Nea Ionia, Heraklion, Holargos, Papagos, Pefki, Likovrisi und Maroussi. Im südlichen Sektor liegen jeweils die Gemeinden Agios Dimitrios, Alimos, Glyfada, Elliniko-Argyroupoli, Kallithea, Moschato-Tavros, Nea Smyrni und Paleo Faliro und im zentralen Sektor die Gemeinden Athens, Philadelphia-Chalcedon und Galatsi , Zografou, Kaysariani, Byron, Ilioupoli, Daphnis-Imittou. Die 500.000-Euro-Grenze umfasst auch die Gemeinde Thessaloniki sowie die Inseln Mykonos und Santorini.
  • In den übrigen „durchschnittlichen“ Bereichen wird die Schwelle von heute 250.000 Euro auf 400.000 Euro bzw. 500.000 Euro steigen.
  • In Regionen, in denen keine nennenswerte Nachfrage nach Immobilieninvestitionen besteht, bleibt die Grenze bei 250.000 Euro.

Endgültige Entscheidungen werden nächste Woche erwartet.



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