02.05.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Leistungsberechnung und Ostergeschenk ab 19. April


Ab morgen, 19. April 2024, beginnt die Vorauszahlung von Leistungen für verschiedene Bevölkerungsgruppen.

Den Anspruchsberechtigten werden die ihnen zustehenden Beträge gutgeschrieben. Die Ansammlung von: regulärem Arbeitslosengeld, Langzeitarbeitslosengeld, Arbeitslosengeld für Selbstständige, Vorauszahlung des Ostergeschenks für subventionierte Arbeitslose, besonderes Mutterschaftsgeld, Kinderbetreuungsgeld erfolgt durch die staatliche Arbeitsverwaltung (ΔΥΠΑ). ) von direkte Einzahlung auf die Bankkonten der Begünstigten.

Wie in der entsprechenden Pressemitteilung angegeben, Leistungsempfänger müssen keine Maßnahmen ergreifen, um Leistungen zu erhalten. (Sie werden automatisch gutgeschrieben). Auch ein persönlicher Besuch bei Arbeitsförderungszentren (KPA2) ist nicht erforderlich. Die Beträge werden innerhalb von drei Werktagen nach Gutschrift der Gutschrift auf den Bankkonten angezeigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Berechnung der Leistungen für Arbeitslose erfolgt Meldepflicht im Zeitraum vom 19. April 2024 bis zum 10. Mai 2024 erfolgt, nachdem sie dies erklärt/bestätigt haben. Wir möchten Sie daran erinnern Die Anwesenheitserklärung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form Von Verknüpfung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website: https://www.dypa.gov.gr.



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