02.05.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Bußgelder in Höhe von 1,5 Millionen Euro für 11 große Einzelhandelsketten, darunter Leroy Merlin, Attica und JYSK


Nach Inspektionen durch die Interministerielle Marktüberwachungseinheit (DII.MEA) und die Verbraucherschutzbehörde verhängte das Entwicklungsministerium gegen elf Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 1.480.000 Euro.

Es geht um Verstöße gegen Vorschriften über fiktive Rabatte und Angebote sowie Nichteinhaltung der Verbrauchergesetzgebung:

1. Gemäß Art. 15.2.1 Art. Gemäß Artikel 15.1 des Bundesgesetzes Nr. 4177/2013 über die Umsetzung von Rabatten und Angeboten, die für Verbraucher irreführend sind, wurden gegen sieben Unternehmen Geldstrafen in Höhe von insgesamt 1.380.000 Euro verhängt.

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 13a des Gesetzes Nr. 2251/1994, betreffend die Bekanntgabe der Namen von Unternehmen, gegen die eine Geldbuße von mehr als 50.000 Euro verhängt wurde, werden folgende Geldbußen verhängt:

  • SGB ​​​​HELLENIC LTD (LEROY MERLIN) – 520.000 EURO
  • ATTIKA POLYKATSTATIMATA – 300.000 EURO
  • KOSMOS SPOR SA – 220.000 EURO
  • JYSK SA – 120.000 EURO
  • WEB SUPPLIES SA – 100.000 EURO
  • APOTHEMA MO. .SA – 100.000 Euro
  • ANDERE UNTERNEHMEN MIT VERMÖGENSWERTEN WENIGER ALS 50.000 EURO – 20.000 EURO.

2. Bei Gesetzesverstößen. 2251 Gesetz Nr. Im Rahmen des Verbraucherschutzgesetzes Nr. 2251/1994 wurden gegen vier Unternehmen Geldstrafen in Höhe von insgesamt 100.000 € verhängt. Insbesondere wurde gegen PLAISIO COMPUTERS AEBE ein Bußgeld in Höhe von 80.000 Euro wegen folgender Verstöße verhängt:

  • Verzögerung der Rückerstattung über die gesetzlich vorgeschriebenen 14 Kalendertage hinaus, nachdem der Verbraucher eine Online-Bestellung storniert hat.
  • Falsche Information der Verbraucher in den Nutzungsbedingungen des Online-Shops des Unternehmens über das Recht, Fernabsatzverträge innerhalb von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Ware ungerechtfertigt abzulehnen.
  • Verweisung des Verbrauchers an den Handelsversicherungsanbieter für den Fall, dass die Ware nicht den Vertragsbedingungen entspricht und seinen diesbezüglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
  • Missbrauch von Transaktionsbedingungen im Zusammenhang mit den Nutzungsbedingungen des Online-Shops des Unternehmens, wie zum Beispiel:
    1. Haftungsbeschränkung für versteckte Produktmängel;
    2. Begrenzung der Frist, innerhalb derer der Verbraucher eine Beschwerde einreichen oder einen Anspruch beim Lieferanten geltend machen muss;
    3. Verlagerung der Verantwortung des Verkäufers auf den Hersteller des Produkts oder eine andere Person.
  • Bereitstellung falscher Informationen über Verfügbarkeit, Preis, Eigenschaften und Lieferzeiten von Waren.

Entwicklungsminister Kostas Skrekas sagte: „Die strikte Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit durch alle ist nicht verhandelbar. Die Durchsetzung hat sich als universell, intensiv und effektiv erwiesen. Unlautere Praktiken, die Verbraucherkriterien verfälschen, sind inakzeptabel und Verstöße drohen mit hohen Geldstrafen. Wir machen in unserer Politik keinen Schritt zurück.“ Bemühungen, den legalen Betrieb der gesamten Lieferkette in einem Umfeld gesunden Wettbewerbs zum Nutzen der Verbraucher und Unternehmen selbst sicherzustellen.



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