04.05.2024

Athen Nachrichten

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Ab dem 23. April schränkt das Außenministerium der Ukraine den Zugang zu konsularischen Dienstleistungen für Männer im Ausland ein


Ab heute, dem 23. April, sind konsularische Dienste für im Ausland lebende Ukrainer im Alter von 18 bis 60 Jahren nicht mehr verfügbar.

Das Außenministerium der Ukraine hat angeordnet, die Erbringung konsularischer Dienstleistungen aller diplomatischen Vertretungen des Landes für männliche Staatsbürger im Alter von 18 bis 60 Jahren vorübergehend auszusetzen. Über diesen 22. April gemeldet Die ukrainische Veröffentlichung „Zerkalo Nedeli“ zitiert einen Brief des Ersten Stellvertretenden Außenministers der Ukraine Andrei Sibiga, der der Redaktion vorliegt.

Ab dem 23. April seien alle konsularischen Dienste mit Ausnahme der Bearbeitung von Dokumenten für die Rückführung in die Ukraine nicht mehr verfügbar, heißt es in dem Schreiben. Die Einschränkung des Zugangs zu konsularischen Diensten werde im Zusammenhang mit der „anhaltenden bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine“ eingeführt und um zu verhindern, dass ukrainische Bürger sich „der Verantwortung für die Lösung der Frage der militärischen Registrierung“ entziehen, heißt es in dem Schreiben. Die Anordnung des Außenministeriums gilt „bis zur weiteren Klärung“ der Anwendung des Gesetzes zur Stärkung der Mobilisierung, das im Mai in Kraft treten wird.

„Unter Berücksichtigung der Absätze 6 und 16 des ersten Teils von Artikel 8 des Gesetzes der Ukraine „Über die Rechtsordnung des Kriegsrechts“ im Zusammenhang mit der anhaltenden groß angelegten bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine, um dies zu verhindern Bürger der Ukraine davon abzuhalten, sich der Verpflichtung zu entziehen, die Frage der militärischen Registrierung durch territoriale Zentren, der Rekrutierung und der sozialen Unterstützung sowie der Verfügbarkeit von Dokumenten zur militärischen Registrierung zu lösen, weise ich an ab 23.04.2024 die Durchführung konsularischer Maßnahmen bei Anträgen männlicher ukrainischer Staatsbürger im Alter von 18 bis 60 Jahren vorübergehend auszusetzen“, – heißt es in dem von Sibiga unterzeichneten Brief.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur konsularische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Personalausweisen für die Rückkehr in die Ukraine möglich sind.

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