Bilaterales Abkommen zwischen der Regierung Griechenlands und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Anwerbung Saisonarbeiter im Agrarsektor ist in Kraft getreten und daher kommen sie nach illegalen Einwanderern mit Erlaubnis der Regierung.
Das Abkommen sieht ein besonderes Verfahren für die Einladung von Drittstaatsangehörigen zur Saisonarbeit in der Landwirtschaft vor. Das Verfahren sieht die erste Umsetzung (2024) der Einladung von fünftausend (5.000) Saisonarbeitern aus dem Kreis der ägyptischen Bürger vor. Die Unterschiede zwischen dem Verfahren der bilateralen Vereinbarung und dem Standard-Einstellungsverfahren sind wie folgt:
- Die Arbeitskräfte werden aus einem gemeinsamen „Pool“ in ganz Griechenland verteilt und von einem „One-Stop-Shop“-Dienst mit der Bearbeitung der Anfrage beauftragt.
- Der allgemeine Pool an Bewerbern, aus dem der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, Arbeitnehmer abzuberufen, wird von der ägyptischen Seite gemäß den von den griechischen Behörden (Ministerium für ländliche Entwicklung und Ernährung) festgelegten Kriterien zusammengestellt und vorgeschlagen.
Das Ministerium für Einwanderung und Asyl hat im Rahmen der Umsetzung der Vereinbarung eine elektronische Plattform entwickelt, auf der Arbeitgeber Anträge einreichen können. Es wird ab dem 10. Juni auf der Website des Ministeriums für Einwanderung und Asyl verfügbar sein und Arbeitgeber können ihre Anträge einreichen.
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