20.09.2024

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FFP2-Masken: So machen Sie beim Kauf keinen Fehler

Worauf ist beim Kauf einer FFP2-Maske zu achten? Experten empfehlen, darauf zu achten, dass die Sicherheitsanforderungen erfüllt werden.

Sicherheitsstandards werden durch die geltende Gesetzgebung festgelegt – national und EU. Das griechische Entwicklungsministerium hat Informationen darüber veröffentlicht, worauf beim Kauf eines Schutzzubehörs zu achten ist, und verweist dabei auf die Generaldirektion Industrie und Geschäftsumfeld des Generalsekretariats für Industrie, die die zuständige Behörde für die Überwachung und Kontrolle persönlicher Schutzausrüstung ist (PSA). Sechs Hauptpunkte:

1. Die Maske und die Verpackung müssen mit „CE“ gekennzeichnet sein – deutlich sichtbar, lesbar und dauerhaft. Dies ist eine Konformitätserklärung des Herstellers zu den Sicherheitsanforderungen der geltenden europäischen Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung.

2. Die CE-Kennzeichnung wird von vier Ziffern begleitet, die die Maskenzertifizierungsstelle (benannte Stelle – NB) identifizieren. Diese Stelle führt ein Produktkonformitätsbewertungsverfahren durch. Behörden mit einer gültigen PSA-Meldung finden Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/nando/index.cfm?fuseaction=directive.notifiedbody&dir_id=155501

3. Neben der CE-Kennzeichnung müssen folgende Kennzeichnungen auf der Maske vorhanden sein:

Kennung/eindeutiger Name/Warenzeichen des Herstellers; Name und Art des Produkts; Nummer und Ausgabe von EN 149:2001+A1:2009; Klasse FFP oder Klasse FFP2, die eine Retention von Mikropartikeln in Höhe von 95 % angeben. Die Wahl von FFP2 schließt die FFP3-Kategorie nicht aus, die eine 99%ige Retention von Mikropartikeln anzeigt); Bezeichnung NR (Non Reusable – Disposable) oder R (Reusable – Mehrzweck).

4. Die Maske muss ordnungsgemäß verpackt sein. Das Paket muss enthalten:

Herstellungsdatum und Verfallsdatum des Produkts; Gebrauchsanweisung, Vorsichtsmaßnahmen, Warnhinweise auf Griechisch, deren Beachtung für die sichere Verwendung des Produkts erforderlich ist. Manchmal befindet sich die Anleitung in der Verpackung; Angaben zum Hersteller; Daten des Importeurs bei Einreise aus einem Drittland; Nummer und Standardversion (EN 149: 2001 + A1: 2009); Klasse FFP2; NR- oder R-Kennzeichnung; Produktname/Typ.

5. Atemschutzmasken mit der Kennzeichnung KN95 oder N95, die die Einhaltung der chinesischen nationalen Norm GB2626-2019 oder 2006 bzw. der amerikanischen nationalen Norm NIOSH-42CFR84 anzeigen, dürfen nur unter den oben genannten Bedingungen des EU-Rechts zur Verwendung auf dem griechischen Markt bereitgestellt werden müssen CE-gekennzeichnet sein und andere oben genannte.

6. Verbraucher sollten es vermeiden, einzelne Masken zu liefern, wenn ihre Verpackung nicht die oben genannten Kennzeichnungen trägt und der Inhalt einer größeren Verpackung ist.

Das Generalsekretariat für Industrie und die Zollbehörden kontrollieren systematisch die Einfuhr von Masken aus Drittländern. Wenn Abweichungen von den oben genannten Anforderungen festgestellt werden, hat der Verbraucher die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Generaldirektion für Industrie und dem Generalsekretariat für Industrie in der vorgeschriebenen Weise einzureichen: https://www.ggb.gr/el/complaint management system .

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