Schulden gegenüber den Kommunalbehörden sollen in fünf Jahren abgeschrieben werden, heißt es in einem Gesetzentwurf, den das griechische Innenministerium zur ersten Lesung auf parlamentarischer Ausschussebene vorgelegt hat.
Laut Medien- und Finanzminister Christos Staikouras bezieht sich der Gesetzentwurf auf Schulden aus:
- Immobiliengebühren (TAP/ΤΑΠ);
- Geld verdienen für die Aufnahme von Immobilien in den Stadtplan;
- Gebühren für Wasser und Abwasser;
- Friedhofsgebühren;
- Gebühren für kommunale Reinigung und Straßenbeleuchtung;
- Kommunalsteuer auf elektrifizierte Gebiete;
- verschiedene mögliche Gemeindegebühren;
- Gebühren aus dem Bruttoerlös von Vergnügungseinrichtungen, Restaurants;
- damit verbundene Gebühren und Strafen.
Schulden auf nicht deklarierten Quadratmetern Immobilien sind ausgeschlossen. Beginnen wir damit, dass die Schulden von 2009-2012 zuerst abgeschrieben werden. Beiträge von 2013 bis 2017 müssen innerhalb von zwei Jahren erhoben werden, später, also ab 2018, fünf Jahre nach ihrer Beurkundung.
Laut Veröffentlichung imerisia, erfolgt ein sofortiger Erlass aller zivil- und berufsrechtlichen Schulden gegenüber Gemeinden, die auf Jahre vor 2012 zurückgehen, aber von den Gemeindebehörden nicht geltend gemacht wurden, sowie ein endgültiger Erlass bestätigter Schulden gegenüber Gemeinden, die vor 2012 entstanden sind, aber nicht von der Gemeinde beglichen wurden Schuldner. Die aktuelle Verjährungsfrist für kommunale Geldforderungen beträgt derzeit 23 Jahre.
Unklar ist, ob Kommunen bei Schulden über 500 Euro weiterhin das Recht haben werden, das Eigentum eines Schuldners zu versteigern, oder ob sie die „Räumung“ eines Friedhofs verlangen, wenn dieser fünf Jahre lang nicht bezahlt wurde.
Der Wahlkampf der Regierungspartei geht weiter. Das Budget knackt schon…
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