Gestern, 22. September, hat der Berufungsrat in Thessaloniki beschlossen, einen marokkanischen Staatsbürger, ein Mitglied des IS, an sein Wohnsitzland auszuliefern – wegen Terrorismusvorwürfen.
Laut AMNA wurde der 28-jährige Marokkaner mit einem bereits 2017 ausgestellten internationalen Haftbefehl gesucht. Die Behörden seines Landes gaben an, er sei Mitglied des IS. Er gab vor einem griechischen Gericht zu, tatsächlich Mitglied dieser Organisation zu sein, argumentierte jedoch, dass er nichts mit kriminellen Handlungen zu tun habe. Der Marokkaner beantragte, ihn nicht aus Griechenland auszuweisen, gab ihm die Möglichkeit, Asyl zu beantragen, und begründete seinen Antrag damit, dass ihm in seinem Land der Tod droht.
Der Mann sagte dem Gericht auch, dass er während seines Studiums rekrutiert wurde, Geld versprach und sagte, dass er „in den Himmel kommen wird, wenn er stirbt“. Der Marokkaner hat zwei Ehefrauen – in der Türkei und in Frankreich hat eine davon ein Kind. Im Juli wurde er in Thessaloniki von der Anti-Terror-Polizei festgenommen.
Der Staatsanwalt bot jedoch trotz der Argumente und Bitten des Marokkaners seine Auslieferung an, womit alle Richter einverstanden waren. Ein Mann hat das Recht, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, wenn er eine Petition beim Obersten Gerichtshof Griechenlands einreicht.
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