Am zweiten Sonntag, dem 23. Mai, werden die Geschäfte gemäß den Bestimmungen des Gemeinsamen Ministerialbeschlusses (JMD) über Sofortmaßnahmen geöffnet, die bis Montag, den 24. Mai gültig sind. Die Entscheidung betrifft: Lebensmittelgeschäfte (Supermärkte, Minimärkte, Bäckereien, Metzger- und Fischgeschäfte, Konditoreien); Apotheken; Tankstellen; chemische Reinigung; Tierläden; sowie Verkaufsstellen für Tabakerzeugnisse und Vapes (elektronische Zigarren). Öffnungszeiten: von 7 bis […]