27.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Der Kurier ist unterwegs…

Kuriere, die Waren und Lebensmittel ausliefern, „Lieferungen“, wie sie in Griechenland genannt werden, sind die kleinen Helden des von der Pandemie gezeichneten Alltags.

Wenn die meisten von uns sicher zu Hause sind, pflügen sie den Asphalt in ihren „Papas“ (Entenküken, wie Mopeds in Griechenland genannt werden), um unseren normalerweise abendlichen Appetit zu stillen. Mit einem mageren Gehalt (manchmal ohne Versicherung) und vielleicht einem kleinen Trinkgeld.

Die Risiken von Fahrten mit Zweirädern sind recht hoch und erhöhen sich um ein Vielfaches, wenn die Bestellung schnell ankommen muss. Wer von uns hat nicht im Laden angerufen, um herauszufinden, was mit der Pizza, auf die er wartet, los ist, um eine Antwort zu bekommen: „Der Typ ist unterwegs“ … Leider kann der „Typ“ eines Tages jedoch sein Unterwegs. Buchstäblich. Sturz auf Asphalt nach Aufprall mit einem Auto, auf rutschiger Straße, Kontrollverlust. Alles, vor allem nach einem 10-Stunden-Tag …

Das Berufungsgericht von Thessaloniki hat letzte Woche einen dieser Fälle geprüft und mit seiner Entscheidung einen Kurier freigesprochen, der in einen Verkehrsunfall am Arbeitsplatz verwickelt war und diesen als Arbeitsunfall anerkannte. Er forderte das Unternehmen, das den Kurier beauftragte, auf, ihm eine Entschädigung in Höhe von 17.944,70 Euro zu zahlen, da es sich weigerte, den Vorfall anzuerkennen, weil es befürchtete, sonst für die Nichtbereitstellung der gesetzlich vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstung zur Rechenschaft gezogen zu werden. Dasselbe Unternehmen hat den Arbeitsvertrag mit dem verletzten Kurier tatsächlich ohne Entschädigung gekündigt, während dieser noch krankgeschrieben war. Sie reichte auch eine Klage gegen ihn vor Gericht ein und beschuldigte den Kurier der Erpressung, als er begann, sich über die Handlungen der Unternehmensleitung zu beschweren.

Neben der Entschädigung wiesen der Staatsanwalt des erstinstanzlichen Gerichts und der Staatsanwalt des Berufungsgerichts Thessaloniki mit ihrem Urteil die Klage des Unternehmens und die Berufung gegen den Arbeitnehmer zurück und bezeichneten die Arbeitgebererklärung und die darin dargelegten Tatsachen als falsch.





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