26.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Der Übersetzungsdienst des griechischen Außenministeriums wird eingestellt

Der Übersetzungsdienst des Außenministeriums stellt keine offiziellen Übersetzungen für Bürger und Organisationen bereit. Stattdessen wird in Griechenland eine „Gemeinschaft zertifizierter Übersetzer“ geschaffen.

Der Übersetzungsdienst wird abgeschafft, stattdessen wird ein neues Übersetzungssystem unter der Kontrolle des Außenministeriums geschaffen, wie es in der Anordnung des Ministeriums heißt: „um den Prozess der Übersetzung von Dokumenten zu vereinfachen, Bürokratie und Geschwindigkeit zu eliminieren“ die erbrachten Dienstleistungen zu verbessern, ohne die Gültigkeit und Zuverlässigkeit der übersetzten Dokumente zu beeinträchtigen.“

In diesem Zusammenhang wird eine neue „Behörde zertifizierter Übersetzer nach den Standards der meisten europäischen Länder“ geschaffen, zu der Einzelpersonen und Behörden direkten Zugang und die Möglichkeit haben, aus dem „Register der zertifizierten Übersetzer“ über a vollständig digitalisierter und operativer Prozess (Barcode, digitale Signatur).

Nach der Schließung des Übersetzungsbüros des griechischen Außenministeriums werden Übersetzungen, die von Rechtsanwälten ausgeführt und beglaubigt werden, die die Sprache sprechen, aus der die Übersetzung ins Griechische angefertigt wird, im griechischen Hoheitsgebiet als amtlich anerkannt. Dementsprechend können sich Bürger, die eine amtliche Übersetzung von Dokumenten benötigen, an private Rechtsanwälte wenden, die das Recht haben, Übersetzungen amtlich zu übersetzen und zu beglaubigen.

Das Register der zertifizierten Übersetzer umfasst zertifizierte Übersetzer des Außenministeriums.

Zertifizierte Übersetzer übersetzen offiziell aus einer Fremdsprache ins Griechische und umgekehrt und erbringen ihre Dienste als Freiberufler / Selbständige:

öffentliche und private Dokumente, die von Einzelpersonen oder Regierungsbehörden bereitgestellt werden; Für Dokumente von Ländern, für die Griechenland Vorbehalte bezüglich ihres Beitritts zum Haager Übereinkommen geäußert hat, erfolgt die Ratifizierung bis zur Rücknahme dieser Vorbehalte nur beim entsprechenden Konsulat des Landes, das sich im Hoheitsgebiet Griechenlands befindet.

Die offizielle Übersetzung privater Dokumente erfolgt nach deren Prüfung oder Genehmigung. Beglaubigte Übersetzer können auch nicht beglaubigte oder unbestätigte, unsignierte oder computerisierte private Dokumente übersetzen, deren Übersetzung keine offizielle Übersetzung ist.

Sie können auch das Informationssystem des Unified Digital Portal of Public Administration (gov.gr), das einen Antrag auf Klassifizierung und Suche nach einem zertifizierten Übersetzer implementiert, unter folgendem Link nutzen: https://metafraseis.services. gov.gr/

Es wurde berichtet, dass die Mindestgebühr für juristische Dienstleistungen pro Übersetzungsseite und für die Kategorie der Übersetzung eines Dokuments gemäß der Klassifizierung von Artikel 148 des Gesetzes 4781/2021 durch einen gemeinsamen Beschluss der Finanzminister und Auswärtige Angelegenheiten (Nr. 3903) 092.1 / DP 4151. Lernen Sie es kennen, Sie können dem Link folgen Hier

Bei Fragen zu vereidigten Übersetzern oder zum Register der vereidigten Übersetzer können Sie sich an das Außenministerium wenden (Tel. 210-3681782 und E-Mail. E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt. Javascript muss in Ihrem Browser aktiviert sein, um die Adresse anzuzeigen).

Offizielle Übersetzungen von Dokumenten im Übersetzungszentrum Athen, Athen, Region Omonia, st. Evpolidos Nr. 14, 3. Stock, tel. 210-3225919, Öffnungszeiten 09:00-19:00, www.athenstranslations.gr





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