08.09.2024

Athen Nachrichten

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Einschränkung der Gültigkeit des Impfausweises, die dritte Dosis ist erforderlich

Ein gemeinsamer Ministerialbeschluss ΚΥΑ erließ eine Verordnung über den Ablauf des Impfpasses (7 Monate), während diejenigen, die die dritte Dosis nicht einnehmen, als ungeimpft gelten.

Am Morgen des Sonntags, 9. Januar dieses Jahres, gab Thanos Pleuris bekannt, dass ab dem 1. Februar die Impfbescheinigungen in 7 Monaten ablaufen. Wie der Gesundheitsminister erklärte, hat dies keine Auswirkungen auf das europäische Zertifikat, das für Reisen in Europa verwendet werden kann.

Thanos Pleuris sprach am Sonntagmorgen auf ANT1 über die epidemiologische Situation im Land, die Entwicklung der Omicron-Mutation und den Fortschritt der Impfung. Der Minister betonte unter anderem, dass etwa 500.000 der griechischen Bevölkerung diejenigen sind, die die dritte Dosis des Coronavirus-Impfstoffs noch nicht hergestellt haben.

In Bezug auf den Mangel an Medikamenten sagte Herr Pleuris, dass das Problem bis Montag gelöst sei, und sagte auch, dass ab morgen 300 Betten für Patienten mit Covid in Privatkliniken zur Verfügung stehen.

In Bezug auf das Problem, das mit dem Fehlen von Selbsttests in Apotheken (und Schulen, die morgen geöffnet werden) auftrat, betonte der Gesundheitsminister, dass diejenigen, die es nicht geschafft haben, sie in Apotheken zu finden, sie in den Schulen finden werden. „Es gibt sehr wenige Fälle, 90% der Schüler und Lehrer werden mit Tests versorgt, und es wird keine ernsthaften Probleme mit der Öffnung von Schulen geben.“

Abschließend zur Frage der Impfpflicht antwortet er, dass es derzeit noch keine Entscheidung gebe, stellte aber klar, dass der Vertrag mit den Nichtgeimpften gekündigt werde (sie werden entlassen).

Nach einem neuen Ministerialerlass ΚΥΑ gelten als vollständig geimpft:

a) Personen, die mindestens vierzehn Tage ab dem Datum der Impfung gegen das Coronavirus COVID-19 bestanden haben und einen Impfausweis mit Identitätsnachweis (Tavotita, Reisepass) vorlegen.

b) Personen, die nicht weniger als vierzehn Tage nach der Impfung mit einer Impfdosis geimpft wurden oder die eine Krankheit hatten und eine Bescheinigung über die vollständige Genesung nachweisen.

Bei Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und seit der Verabreichung der zweiten Dosis mehr als sieben Monate vergangen sind, muss eine Auffrischimpfung der dritten Dosis des Impfstoffs verabreicht werden.

Ab dem 01.02.2022 und ohne die im vorigen Absatz genannten Altersbeschränkungen alle, die geimpft wurden und seit der zweiten Dosis (bzw. bei Abschluss der Einzeldosis-Impfung) mehr als sieben Monate vergangen sind, gelten nach Verabreichung der Auffrischimpfung als vollständig geimpft.

Die oben genannten Zertifikate werden entweder in gedruckter Form von der digitalen Plattform www.gov.gr oder elektronisch über ein Mobiltelefon angezeigt.

Der zuständige Mitarbeiter, der Inhaber oder gesetzliche Vertreter des betreffenden Unternehmens, der Arbeitgeber oder die jeweilige bevollmächtigte Person scannt den QR-Code elektronisch über die spezielle Anlage des Artikels 33 des Gesetzes 4816/2021 (AD 118) Covid Free GR, um die Identität zu überprüfen des Inhabers des eingereichten Dokuments.

Wenn die oben genannten Bescheinigungen alternativ von einem Ausländer aus einem Drittstaat (außerhalb der Europäischen Union) eingereicht werden, überprüfen die Personen des vorherigen Absatzes diese Bescheinigungen in Papierform und überprüfen die Identität des Inhabers.





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