26.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Das Thema IVF, In-vitro-Fertilisation, steht auf der Tagesordnung des Ministerkabinetts. Erwartungsgemäß wird die Einführung neuer Bestimmungen in das Gesetz diskutiert.

Den Informationen zufolge ändert der Gesetzentwurf den Umfang der Altersbeschränkungen, sodass ältere Frauen versuchen können, Kinder durch assistierte Reproduktion zu bekommen. Tatsächlich werden Änderungen beim „Einfrieren“ von Eiern (Kryokonservierung) erwartet, schreibt iefimerida.gr.

Die neue Struktur für IVF bietet:

  • Anhebung der Altersgrenze auf 54 Jahre,
  • Kryokonservierung von Eizellen nicht nur aus medizinischen, sondern auch aus sozialen Gründen, die es Frauen ermöglicht, ihre Eizellen aufzubewahren und sie zu verwenden, wann immer sie möchten,
  • Stornierung verbindliche Einwilligung Ehemann für die Kryokonservierung der Eizellen seiner Frau,
  • einer geschiedenen Frau erlauben, kryokonservierte Eizellen ohne die Zustimmung ihres Ex-Mannes/Partners zu verwenden.

Referenz

Kryokonservierung von Keimzellen, Geweben von Fortpflanzungsorganen und Embryonen

Die Bürger haben das Recht auf Kryokonservierung und Aufbewahrung ihrer Keimzellen, Gewebe der Fortpflanzungsorgane und Embryonen (im Folgenden als Biomaterialien bezeichnet) auf Kosten persönlicher und anderer im griechischen Recht vorgesehener Mittel.

Die Kryokonservierung und Lagerung von Keimzellen, Geweben der Fortpflanzungsorgane und Embryonen wird von medizinischen Organisationen durchgeführt, die eine primäre spezialisierte Gesundheitsversorgung anbieten, einschließlich medizinischer High-Tech-Versorgung, die mit kryogenen Lagereinrichtungen ausgestattet sind und über eine Lizenz zur Durchführung medizinischer Tätigkeiten verfügen sieht die Erbringung von Arbeiten (Erbringung von Dienstleistungen) zur Entnahme, Kryokonservierung und Lagerung von Keimzellen und Geweben der Fortpflanzungsorgane vor.

Indikationen für die Kryokonservierung von Biomaterialien sind:

a) die Notwendigkeit, Keimzellen, Embryonen und/oder Gewebe der Fortpflanzungsorgane vor Beginn der Chemotherapie und/oder Strahlentherapie aufzubewahren;

b) die Notwendigkeit, Keimzellen, Embryonen und/oder Gewebe der Fortpflanzungsorgane zum Zweck der weiteren Verwendung bei der Behandlung von Unfruchtbarkeit aufzubewahren;

c) die Notwendigkeit, Spenderkeimzellen zur Behandlung von Unfruchtbarkeit aufzubewahren. Auf Wunsch des Patienten kann eine Kryokonservierung und Lagerung von Keimzellen, Embryonen und/oder Geweben der Fortpflanzungsorgane durchgeführt werden.

Die Entnahme von reproduktivem Gewebe und Keimzellen (Spermatozoen) von Männern zur Kryokonservierung erfolgt mit ihrer informierten freiwilligen Zustimmung im Rahmen der Bereitstellung von primärer spezialisierter Gesundheitsversorgung, einschließlich High-Tech in medizinischen Organisationen, die über eine Lizenz zur Durchführung von Tätigkeiten verfügen zur Erbringung von Arbeitsleistungen (Erbringung von Dienstleistungen) in der Urologie zu erbringen.

Bei der Kryokonservierung des Gewebes des Hodens oder seines Nebenhodens wird ein Einfrieren durchgeführt, wenn es Spermien für die spätere Verwendung im IVF-Programm enthält.

Die Wahl der optimalen Methode zum Einfrieren und Auftauen von Keimzellen, Geweben der Fortpflanzungsorgane und Embryonen wird individuell bestimmt. Die Lagerung erfolgt in speziell gekennzeichneten Behältern in flüssigem Stickstoff.



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