In der Stellungnahme des Gesundheitsministeriums heißt es: „In der heutigen Sitzung hat die Expertenkommission des Gesundheitsministeriums einstimmig entschieden empfohlen:
Für Taxis: Maskenpflicht für Fahrer und Beifahrer.
Für Kreuzfahrtschiffe: Die Maskenpflicht wird ausgesetzt und wieder eingeführt, wenn innerhalb einer Woche mehr als 2 % der Passagiere oder 4 % der Besatzungsmitglieder oder innerhalb von 48 Stunden mehr als 1 % aller an Bord befindlichen Personen erkranken.
Für Passagierschiffe: Die Maskenpflicht an Bord wurde für die Außenseite des Schiffes ausgesetzt, während die Maskenpflicht in Innenräumen für alle Besatzungsmitglieder und Passagiere weiterhin obligatorisch ist.
Für Apotheken: Die Maskenpflicht für Personal und Kunden bleibt bestehen.
Denken Sie daran, dass Sie ab dem 1. Juni in Innenräumen in Griechenland, einschließlich Supermärkten und Geschäften, eintreten können keine Masken und ohne das Risiko einer Geldstrafe. Aber an manchen Stellen sind sie noch vorhanden.
In Supermärkten und Einzelhandelsgeschäften besteht keine Maskenpflicht. Das Ministerium betont jedoch, dass jeder seine eigene Entscheidung unter Berücksichtigung der Empfehlungen treffen sollte.
Die Maske bleibt ein obligatorisches Schutzattribut:
- im öffentlichen Stadtverkehr – U-Bahn, Busse, Oberleitungsbusse, Straßenbahnen;
- in Pflegeheimen;
- in Krankenhäusern;
- bei Abschluss- und Aufnahmeprüfungen für Schüler und Studenten.
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