26.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Fiasko mit der e-EFKA-Plattform


Auf der Seite e-EFKA wurde eine spezielle elektronische Plattform gestartet, über die versicherte Freiberufler, Selbstständige und Landwirte frei wählen können, welcher Versicherungskategorie sie im neuen Jahr 2023 zugeordnet werden möchten.

Der Betrag, den sie zahlen müssen, steht jedoch noch nicht fest, da der genaue Prozentsatz der Erhöhung noch nicht „fixiert“ ist. Nach vorliegenden Daten wird dieser Wert zwischen 9,5 % und 10 % schwanken, was bedeutet, dass sich der Mindestbeitrag von 210 auf 230 Euro erhöht.

Die Wahl der Sparte wird für die Haupt- und Zusatzversicherung sowie den Teil der Einmalzahlungen in einem Antrag erklärt und ist ganzjährig gültig. Die Abgabefrist für eine Antragserklärung zur Wahl der Versicherungsart ist der 31. Januar 2023. Es wird klargestellt, dass Versicherte, die keinen Wechsel beantragen, für 2023 in der Kategorie verbleiben, der sie im Vorjahr zugeordnet wurden.

Die Beiträge für Nicht-Beschäftigte steigen mit der Aktivierung der Bestimmung Vrutis-Gesetz (Gesetz 4670 vom Februar 2020), das vorsieht, dass sie sich entsprechend der Inflationsrate ändern, die in diesem Jahr in die Höhe geschossen ist.

Es ist erwähnenswert, dass sich Arbeitsminister Kostis Hatzidakis trotz starker Reaktionen aus der Geschäftswelt und von wissenschaftlichen Verbänden als nicht überzeugend erwies und argumentierte dass Freiberufler keine niedrigeren Gebühren als den Mindestlohn zahlen können. Allerdings kursierten in den vergangenen Tagen derzeit noch unbestätigte Szenarien, dass die Regierung erwägt, Zusatzbeiträge in Höhe von 10 Euro pro Monat, die Selbstständige als Ausgleich an die Arbeitslosenkasse zahlen, zu streichen oder einzufrieren. Einer der Gründe ist die Tatsache, dass sich eine große Menge angesammelt hat, die tatsächlich ungebrauchtweil die Voraussetzungen für den Leistungsbezug so streng sind, dass Freiberufler Anspruch darauf haben nur wenn sie ihre Aktivitäten vollständig einstellen.

Da die nicht erwerbstätigen Mitglieder dieser Kategorie die Wahl hatten, war jedenfalls die große Mehrheit von ihnen bevorzugt die niedrigsten Prämien zu zahlen, nach Daten, die heute von Democracy veröffentlicht wurden.

Wie viel zahlten versicherte Freiberufler, Selbständige und Landwirte im Jahr 2022


Im Jahr 2022 zahlten 1.298.620 Personen Wahlbeiträge, davon 80 %, d.h. 1.040.339 Personen entschieden sich für die niedrigstmöglichen Beiträge: 220 Euro pro Monat für Freiberufler und Selbständige und 125 Euro pro Monat für Landwirte. Hinzu kommt, dass die Kategorie der Sonderversicherung mit Beiträgen von nur 136 Euro monatlich ausschließlich für die ersten fünf Versicherungsjahre gilt. Die EFKA nutzt jedoch jede Gelegenheit, um Sie daran zu erinnern, dass die Wahl höherer Versicherungskategorien zu höheren Rentenleistungen führt.



Source link