28.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Masken im ÖPNV: Bis wann gilt die Maßnahme, welche Bußgelder werden verhängt

Das Tragen einer Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln ist weiterhin obligatorisch. Andernfalls werden sowohl der Beifahrer als auch der Fahrer mit einer Geldstrafe belegt.

Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln wurde erneut verlängert, heißt es in einer amtlichen Mitteilung, die vor wenigen Tagen im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde. Gültigkeit des gemeinsamen Ministerbeschlusses „Über dringende Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vor der Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 im Land von Montag, 30. Januar 2023, 06:00 Uhr bis Montag, 13. Februar 2023, 06 :00 vom Ablaufdatum bis Montag, 27. Februar 2023, 06:00 Uhr verlängert.

Das bedeutet es Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt bis mindestens 27. Februar bestehenund sie Nichtbenutzung wird mit einer Geldstrafe geahndet. im Falle einer Überprüfung durch die zuständigen Behörden. Passagiere sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Verwendung einer Atemschutzmaske mit hohem Atemschutz (FFP2, N95 oder KN95) oder alternativ einer Doppelmaske (Chirurgisch und Stoff) obligatorisch ist:

a) Im öffentlichen Verkehr: Busse (betrieben von OASA AE und OASTH AE), Busse für den Stadtverkehr (feste Fahrzeuge, die von STASY AE betrieben werden), Eisenbahnzüge und Seilbahnen.

b) In öffentlichen Personenkraftwagen jeder Kategorie (z. B. Taxis, spezielle Miettaxis).

Im Falle einer Kontrolle kann ein Fahrgast des öffentlichen Verkehrs, der keine Maske trägt, wird mit 300 Euro Bußgeld geahndetwährend in öffentlichen Verkehrsmitteln (Taxi) der Fahrer des Fahrzeugs unterliegt ein Bußgeld von 150 Euro. Denken Sie daran, dass seit Beginn des letzten Sommers in den meisten Innenbereichen keine Maskenpflicht besteht.



Source link