09.05.2024

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Arbeitsminister: Mindestlohn wird 800 Euro nicht erreichen

Arbeitsminister Kostis Hatzidakis stellt klar, dass der Basismindestlohn 800 Euro nicht erreichen wird.

In einem Interview mit Mega TV bemerkte Herr Hatzidakis, dass „der Mindestlohn 800 Euro nicht erreichen wird“: „Der Mindestlohn wird keine „8“ voranstellen. 800 Euro ist eine Steigerung von ca. 12 %. Die Inflation lag bei 9,5 % gegenüber der Prognose von 5 %, das BIP wuchs um 5,6 %. All dies muss abgewogen werden. Wir müssen einerseits zwischen den Fähigkeiten der Unternehmen abwägen, andererseits müssen die Unternehmen auch die gestiegenen Bedürfnisse der Arbeitnehmer aufgrund der eingeführten Inflation sehen. Dies wird sich in der erheblichen Erhöhung widerspiegeln, die gewährt wird.“

Zuvor sagte Regierungssprecher Giannis Ikonomou, dass die entsprechenden Ankündigungen zum Mindestlohn innerhalb einer Woche erfolgen würden und die neue Höhe am 1. April in Kraft treten würde.

Minimales Gehalt

Laut KEPE erhalten 585.000 Arbeitnehmer den Mindestlohn, basierend auf Daten aus dem Informationssystem ERGANI. Daraus folgt, dass ein Viertel der in der Privatwirtschaft Beschäftigten den Mindestlohn verdient.

Zulagen
Die Anhebung des Mindestlohns wird sich jedoch auch auf das Arbeitslosengeld und eine Reihe von Sozialleistungen auswirken OAED. Insbesondere:

  1. Arbeitslosenunterstützung. Heute ist das monatliche Arbeitslosengeld 438 Euro. Die Zulage beträgt 55 % des Tageslohns einer ungelernten Arbeitskraft. Dagegen wird das besondere Langzeitarbeitslosengeld in Höhe von 200 Euro monatlich nicht erhöht, da es sich um einen Festbetrag handelt.
  2. Arbeitslosengeld für Selbständige. Heute liegt er bei 438 Euro, ab dem 1. April steigt er auf 462 bis 475,2 Euro.
  3. Besonderes Ende des Arbeitslosengeldes. Es entspricht 13 Tagen Arbeitslosengeld.
  4. Ruhegeld: entspricht 20 Tagen Arbeitslosengeld.
  5. Besondere Hilfen nach drei Monaten Arbeitslosenmeldung. Es entspricht 15 Tagen Arbeitslosengeld, d.h. heute sind es 262,65 Euro. Ab dem 1. April variiert er zwischen 277 und 285 Euro.
  6. Spezielle saisonale Einrichtungen. Die Bauarbeiter kassieren 70 % des 37-fachen Tageslohns eines Hilfsarbeiters, der heute bei 825 Euro liegt. Mit einer Steigerung kassieren sie von 870 auf 895 Euro.
  7. Sonderleistung bei Schwangerschaft und Geburt: in Höhe des Mindestlohns.
  8. Ausstehende Löhne wegen Insolvenz des Arbeitgebers: Es werden bis zu 3 Löhne gezahlt. Für Arbeitnehmer, die nicht durch eine Branchenvereinbarung geregelt sind, werden bis zu 3 Mindestlöhne gezahlt, also heute 2139 Euro und ab dem 1. April 2256 bis 2320 Euro.
  9. Entschädigung für Berufsschüler (EPAS).
  10. Vergütung für Praktikumsprogramme etc.
  11. Zahlung für gemeinnützige Programme.
  12. Vergütung für jeden Schulungs-/Praxistag. Sie beträgt 75 % des Tageslohns eines ungelernten Arbeiters, d.h. Heute liegt er bei 23,88 Euro und ab dem 1. April schwankt er zwischen 25 und 26 Euro.



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