04.05.2024

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Griechenland erlaubt Haustiere an wichtigen archäologischen Stätten

Der Zentrale Archäologische Rat Griechenlands (KAS) hat beschlossen, Haustieren den Zutritt zu mehr als 120 archäologischen Stätten zu gestatten, wenn auch unter bestimmten Bedingungen.

Zuvor war der Zutritt zu archäologischen Stätten erlaubt nur für Begleithunde von Menschen mit Behinderung.

Die Entscheidung wurde von Kulturministerin Lina Mendoni bekannt gegeben, die sagte, das Pilotprogramm sei ein erster, aber wichtiger Schritt zur Harmonisierung des Zugangsrahmens für Denkmäler und archäologische Stätten nach dem Vorbild anderer europäischer Länder, die bereits Regeln für die Einreise von Haustieren anwenden. „Sie fügte hinzu, dass der Eintrag nicht auf alle archäologischen Stätten angewendet werden kann.

An Orten mit besonders hohem Verkehrsaufkommen und spezifischer Zugänglichkeit, wie der Akropolis von Athen, wird der Zutritt für unsere kleinen Freunde nicht einfach, da sie durch die große Besucherzahl selbst gefährdet werden, gleichzeitig aber auch Unbehagen verursachen können für Besucher, die ihre Anwesenheit nicht gewohnt sind.

In unbebauten Gebieten von Tausenden von Hektar wie Vergina, Delos, Ancient Messina, Mycenae, Philippi wird der Hund jedoch an der Leine, mit einem Gesundheitsbuch und unter Einhaltung der von der KAS festgelegten Bedingungen beaufsichtigt und darf begleitet werden sein Begleiter während der Tour. Das Gleiche gilt für ein großes Haustier, sofern der Besitzer dem Tragen eines Maulkorbs zustimmt.

Archäologische Stätten, an denen Haustiere nicht erlaubt sind

Zentralrat für Archäologie erlaubt nicht Haustiere zu archäologischen Stätten mit hoher Besucherzahl, wie der Akropolis, Knossos und Phaistos, dem antiken Olympia, Delphi, dem antiken Theater von Argolis, Pythagorion auf Samos. Die Behörden planen, Gehege am Eingang zu installieren, um Haustiere zu halten, während ihre Begleiter die Sehenswürdigkeiten besichtigen. An mehr als 110 Stellen am Eingang werden Käfige aufgestellt, in denen Tiere bleiben können, bis ihre Begleiter einen Rundgang machen.

Haustiere sind in Denkmälern, Theatern, Tempeln, gewölbten Gräbern und Mosaikböden von Denkmälern nicht gestattet. So wird es beispielsweise in der antiken und römischen Agora in Athen, in der antiken Stadt Dodona im Nordwesten Griechenlands, in Amphipolis in Nordgriechenland, in der Burg von Akrokorinth und im Heiligtum des Asklepios in Epidauros erlaubt sein.

Bedingungen für das Betreten des Territoriums archäologischer Stätten

Es ist erforderlich, dass die Begleitpersonen mit einer bis zu 1 m langen Leine ausgestattet sind oder die Tiere an den Händen des Halters (Träger) oder in einem Transportkäfig transportiert werden. Außerdem werden sie am Eingang gebeten, das Gesundheitsbuch des Tieres vorzulegen. Begleitpersonen sind verpflichtet, die zur sofortigen Reinigung der Umgebung von tierischen Exkrementen erforderlichen Gegenstände mitzunehmen.

Besuchern wird empfohlen, sich an ihre örtlichen Tourismusbehörden zu wenden, um Informationen zum Besuch bestimmter Orte mit Haustieren zu erhalten.



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